Meeting IG SAP CH 24.11.2021, 14:00 Uhr

Schweizer SAP-Kunden und die «relative Marktmacht»

Das neue Kartellrecht war ein Diskussionspunkt am Meeting der Interessengemeinschaft SAP CH. Ob Updates zukünftig für Schweizer Firmen günstiger werden, war noch nicht zu erfahren.
Felix Schraner von Ixar Legal unternahm einen Ausflug in das künftige Kartellrecht
(Quelle: computerworld.ch)
Per 1. Januar 2022 wird das Konzept der «relativen Marktmacht» explizit in das Schweizer Kartellrecht aufgenommen. Die Vorschriften gelten dann nicht nur für Monopolisten und marktbeherrschende Unternehmen, sondern auch für Firmen, die sich durch eine besondere Dienstleistung oder ein spezielles Produkt eine konkurrenzlose Situation geschaffen haben. Sowie auch Unternehmen, deren Produkte bei einem Kunden im Einsatz sind und nur mit unverhältnismässig hohem Aufwand ersetzt werden können.
Zum Beispiel: Das Geschäft des Kunden X basiert auf einer betriebswirtschaftlichen Software Y. Wenn diese Software ein Update benötigt, muss der Kunde das Update beim Hersteller Y beziehen. Gemäss neuem Kartellrecht darf er dabei nicht mehr beim Preis gegenüber einem anderen (ausländischen) Kunden benachteiligt werden. Das gilt neu sowohl für «relativ marktmächtige» als auch «marktbeherrschende» Unternehmen.
Über Chancen und Risiken der Gesetzesänderungen im Nachgang der «Fair-Preis»-Initiative referierte Felix Schraner von der Kanzlei Ixar Legal an einer Tagung der «Interessengemeinschaft SAP Schweiz» (IG SAP CH) in Zürich. Der Kartellrechtsanwalt stellte in seinen Ausführungen keinen direkten Bezug zur Preispolitik von SAP her. Den rund 90 Vertretern von Schweizer Anwenderunternehmen riet er jedoch: «Vergleichen Sie vor der nächsten Verhandlungsrunde die Preise von ausländischen Kunden in einer ähnlichen Konstellation und bereiten Sie eine Verhandlungsstrategie vor.»



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