Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat zwei Untersuchungen im Bereich der Suchmaschinenwerbung eröffnet. Die erste Untersuchung betrifft Werbung in der Reisebranche, die zweite Werbung für Online-Casinos.
Ein Mitarbeiter einer Telekom-Tochterfirma soll für Bestechungsgeld Aufträge zum Glasfaserausbau an eine Duisburger Baufirma vergeben haben. Die Polizei in Nordrhein-Westfalen führte deshalb eine Grossrazzia durch.
Die eidgenössische Abstimmung vom 28. September 2025 über das E-ID-Gesetz wird nicht wiederholt. Das Bundesgericht tritt auf die verspätet erhobenen Beschwerden im Zusammenhang mit der Zuwendung der Swisscom von 30'000 Franken an ein privates Abstimmungskomitee nicht ein.
Das Landgericht Berlin hat einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen den IT-Security-Anbieter Nortonlifelock Ireland Limited wegen der Vermarktung seines Produkts «NortonTM 360 Deluxe» stattgegeben.
Ein Gerichtsurteil zwingt Acer und Asus, den Verkauf von PCs in Deutschland auszusetzen. Hintergrund ist ein Patentstreit mit Nokia über Videotechnologie. Für Händler bedeutet das kurzfristig Lieferprobleme und zeigt zugleich, welche Marktmacht Patentinhaber besitzen.
Die niederländische Verbraucherschutzbehörde (ACM) nimmt die Spieleplattform Roblox unter die Lupe. Die Behörde will prüfen, ob Roblox genug unternimmt, um Kinder zu schützen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat 2025 Anpassungen an der gesetzlichen Regelung der Funk- und Kabelaufklärung verlangt. Der Nachrichtendienst des Bundes hat entschieden, das Urteil nicht weiterzuziehen und die Anforderungen im Nachrichtendienstgesetz (NDG) umzusetzen.
Das Sekretariat der WEKO hat eine Vorabklärung gegen Microsoft betreffend die Lizenzpreise von Microsoft in der Schweiz eröffnet. Die in jüngerer Zeit festgestellten zahlreichen Preiserhöhungen könnten Hinweise auf unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen darstellen.
Cybermobbing soll als eigener Straftatbestand gelten. Dieser Meinung ist der Nationalrat. Entgegen dem Mehrheitsantrag seiner zuständigen Kommission, will er die Arbeiten an einer Gesetzesrevision nicht einstellen.