05.02.2014, 21:37 Uhr

Verfahren gegen Huawei Schweiz eingestellt

Huawei Schweiz hat keine Arbeiter illegal beschäftigt. Der zuständige Staatsanwalt stellte aufgrund mangelndes Verschuldens die Untersuchungen nach rund 10 Monaten ein.
Huawei-Schweiz-Chef Felix Kamer kann wieder lachen. Das Verfahren gegen sein Unternehmen wurde eingestellt
25. April 2013: Die Meldung, dass eine Razzia bei einer Dübendorfer Firma stattgefunden hat, macht die Runde. Schnell wird klar, dass es sich bei der Firma um Huawei handelt. Der Telekommunikationsausrüster steht im Verdacht, Arbeitskräfte ohne Arbeitsbewilligung eingestellt zu haben. Neun Angestellte werden angezeigt, weil sie illegal gearbeitet haben sollen. Neun weitere werden verzeigt, weil ihr Visum abgelaufen ist. Die Staatswanwaltschaft See/Zürich Oberland beginnt eine Strafuntersuchung. Als Folge drohen die wichtigen Kunden Swisscom und Sunrise abzuspringen, würde das Urteil der Strafverfolgungsbehörden gegen Huawei ausfallen. Es wäre das Ende für Huawei Schweiz. Derweil werden sieben chinesische Huawei-Angestellte des Landes verwiesen und mit einem Einreiseverbot belegt. Huawei-Kritiker fühlen sich bestätigt. Die USA wirft dem Unternehmen schon lange vor, zu spionieren und in Zürich befasste sich das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) einige Monate vor der Razzia mit Huawei. Bereits damals wurden Vorwrfe laut, das Unternehmen würde illegale Mitarbeiter beschäftigen. 05. Februar 2014: Huawei-Chef Felix Kamer sagt einem Journalisten der Zeitung «der Bund», dass das Einreiseverbot gegen die Huawei-Chinesen eingestellt worden sei. Ein entsprechender Rekurs der Firma wurde gutgeheissen, die Mitarbeiter erhalten eine Entschädigung. Denn laut Gesetz sind nicht die Angestellten für die Beschaffung von Aufenthaltsbewilligungen zuständig, sondern der Arbeitgeber. Also kann auch nur der Arbeitgeber belangt werden. Diesem geschieht aber auch nichts. Aufgrund mangelnden Verschuldens wird das Verfahren gegen Huawei eingestellt, berichtet «Der Bund» (Artikel online nicht verfügbar). Die Zeitung zitiert Niklaus Britschgi, Staatsanwalt See/ Zürcher Oberland. Britschgi sagt, dass es beim Verfahren um die Frage ging, was ausländische Mitarbeitende tun dürfen, wenn sie von ihrem ausländischen Mutterhaus für kurze Zeit zur Tochtergesellschaft in der Schweiz geschickt werden. Man sei zum Schluss gekommen, dass es einen Spielraum gebe, was erlaubt sei und was als unerlaubte Erwerbstätigkeit gelte. Erlaubt sei beispielsweise die Teilnahme an Schulungen und Sitzungen sowie die Begleitung von Kundenprojekten in einem gewissen Rahmen. Das juristische Verfahren sei unangenehm gewesen, aber Huawei habe als Folge keine Kunden verloren, sagt Kamer der Zeitung. Da jeder Fall wieder anders sei, habe das Unternehmen inzwischen das Anstellungsprozedere verschärft. Der firmeninterne Anwalt sei nun verantwortlich für die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen. Bei der Beschaffung von Bewilligungen werde Huawei von der auf diesem Gebiet spezialisierten «Sgier und Partner GmbH» unterstützt, sagt Kamer. Es gebe wöchentliche Kontrollen, und die Unternehmensberatungsfirma «KPMG» erstelle zweimal jährlich einen Bericht. Huawei wolle weiter wachsen, sagt Kamer dem «Bund» zum Ende. Das Unternehmen könne es sich darum nicht leisten, auch nur in Verdacht zu geraten, gegen das Gesetz zu verstossen.



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