Eidgenössische Wahlen 2019 17.07.2019, 06:18 Uhr

Undurchsichtiges Geschäft mit persönlichen Daten im Wahlkampf

Vor Kurzem hat der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte (Edöb) nochmals die Parteien an den korrekten Umgang mit persönlichen Daten von Bürgerinnen und Bürgern erinnert. Kritikern zufolge ist die Vorgehensweise noch zu vorsichtig.
Im Herbst finden die eidgenössischen Wahlen statt: Für den Wahlkampf wird der Einsatz von Big Data dabei immer wichtiger, mit Folgen für die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger
(Quelle: Schweizer Parlament)
Big Data spielen für die politischen Parteien eine immer grössere Rolle. Der Bund hat sie zwar auf ihre Pflichten im Umgang mit persönlichen Daten von Wählerinnen und Wählern aufmerksam gemacht. Doch es gibt Grauzonen, wenn es um deren Erhebung geht.
Bereits 2017 hatte der Europarat infrage gestellt, ob es legal sei, Datenvorräte anzulegen, um Einsichten in die politischen Vorlieben der Wählerinnen und Wähler zu erhalten. Dies könne zu gravierenden Verletzungen des Datenschutzes führen, schrieb er in einer Studie zur Nutzung des Internets bei Wahlkampagnen.
Diese Vorbehalte im Umgang mit Big Data sind im Wahljahr 2019 auch in der Schweiz spürbar. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (Edöb) erinnerte die Parteien Anfang Juni an ihre Pflichten. Er veröffentlichte eine Checkliste mit zehn Fragen und aktualisierte die Wegleitung für den digitalen Umgang mit persönlichen Daten der Bürgerinnen und Bürger.
Parteien müssen die Besucher ihrer Webseiten umfassend darüber informieren, was mit ihren Daten geschieht. Nutzen sie die Social Plugins von Facebook - sie ermöglichen das Einholen von personenbezogenen Daten - muss sichergestellt sein, dass das Erheben und Übertragen dieser Daten mit dem Einverständnis der Betroffenen geschieht.

Nutzer hat den letzten Click

Ein Blick auf die Webseiten der fünf grössten Schweizer Parteien gibt Aufschluss über deren Umgang mit dem Datenschutz. Der Link auf der Seite gibt an, welche Analyse-Tools - wie zum Beispiel Google Analytics - verwendet, welche Daten registriert werden (IP-Adresse, Datum, Uhrzeit etcetera) und was damit geschieht. Der Nutzer oder die Nutzerin kann der Lieferung der Daten zustimmen oder sie ablehnen.
Von alleine ist diese Transparenz allerdings nicht gekommen. Gemäss einer Recherche des Online-Magazins Republik vor einem Jahr und einem Bericht von Radio SRF von Ende Juni nehmen es gewisse Parteien mit diesen Regeln nicht so genau.
Im Zusammenhang mit den Abstimmungen über die gesetzlichen Grundlagen für den Einsatz von Sozialdetektiven und der No-Billag-Initiative hat sich herausgestellt, dass es Fälle von heimlichem Auskundschaften mit Hilfe von Facebook-Werkzeugen gab. «Die Mehrheit der Parteien und Wahlkomitees links wie rechts verarbeiten noch zu viele Daten», stellt Adrienne Fichter, Politologin und Bloggerin bei der Republik, fest.



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