Undurchsichtiges Geschäft mit persönlichen Daten im Wahlkampf

Vorsichtiger Datenschützer

Auf Medienberichte über unerlaubte Praktiken reagiert der Edöb sehr vorsichtig. Im Wahljahr will er politische Akteure nicht öffentlich in ein schlechtes Licht rücken, weil er fürchtet, dass eine solche Einmischung von anderen Parteien instrumentalisiert werden könnte.
Der Datenschutzbeauftragte ist der Ansicht, dass jede Partei selbst ihre Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit wahrnehmen muss. Von den wichtigen Akteurinnen der direkten Demokratie erwartet er, dass sie sich mustergültig an das Gesetz halten.
Sebastién Fanti, Datenschutzbeauftragter des Kanton Wallis, sieht das Wirken des Edöb kritisch
Quelle: Lexing.ch
Kritisch gegenüber dieser Zurückhaltung aus Bern äussert sich Sébastien Fanti, der Datenschutzbeauftragte des Kanton Wallis. Bürgerinnen und Bürger hätten das Recht zu wissen, von wem und wie sie manipuliert würden, findet er. Es sei die Aufgabe einer Behörde, die für Transparenz zuständig sei, schwarze Schafe beim Namen zu nennen.

Zu wenige Mittel

Der Walliser ist der Ansicht, dass die Instrumente des Edöb eindeutig nicht genügen, um unlautere Praktiken zu verfolgen. Die Wegleitung, die gemeinsam mit den kantonalen Datenschutzbeauftragten erarbeitet wurde, sei zwar ein erster Schritt, sagt Fanti. Aber sie erlaube es nicht, die Mogeleien einzudämmen, hinter denen oft digitale Cleverness stecke.
«Die Wegleitung ist gut, aber zu allgemein formuliert», bedauert Adrienne Fichter. Man müsse übereinkommen, dass die Daten nur zu dem Zweck verwendet werden dürfen, der beim Sammeln angegeben wird. Doch in ihren Augen verwenden die Parteien die Daten für Marketingziele, die laut der Politologin weit über diese Einschränkungen hinaus gehen.
Was die Einforderung der entsprechenden Bürgerrechte angehe, sei man allerdings erst am Anfang. Sowohl Fichter wie auch Fanti ist kein einziger Fall bekannt, in dem ein Bürger wegen Missbrauch persönlicher Daten gegen eine Partei vor Gericht gezogen ist. Der entsprechende Handlungsspielraum ist gemäss dem Beauftragten des Kantons Wallis klein. Eine Beschwerde wird zudem teuer, und die Sanktionen sind laut Fanti «lächerlich».
Trotzdem bleibt das Recht, die Herausgabe der persönlichen Daten zu verweigern, ausschlaggebend für die Qualität der Information. Die Vertraulichkeit schütze die Redefreiheit und erleichtere die politische Debatte, indem sie den Wählenden Raum zur Reflexion bietet und die freie Wahl ihrer Position geschützt vor neugierigen Blicken ermöglicht, wie es der Europarat sinngemäss formuliert hat.



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