Wegen Verschlüsselung: Überwachung wird teuer

Finanzierungsmodell überprüfen

Die EFK empfiehlt daher dem Generalsekretariat des Justiz- und Polizeidepartements, den Kostendeckungsgrad von 70 Prozent zu überprüfen. In anderen Ländern sei der Staat bedeutend an der Finanzierung der Fernmeldeüberwachung beteiligt, hält sie fest.
Möglich wäre auch, dass die Telekomunternehmen mehr Kosten tragen. Allerdings zahle am Ende der Bürger - ob via Steuern oder via Telefonrechnung. Wichtig sei, dass das Finanzierungssystem eine effektive Ausübung der Strafverfolgung nicht behindere.

Negativspirale durchbrechen

Der Dienst ÜPF ist mit diesem Befund einverstanden: Um die Negativspirale von immer höheren Gebühren und weniger Massnahmen durchbrechen zu können, müsse ein neues Finanzierungsmodell gefunden werden, schreibt er in seiner Stellungnahme. Eine Arbeitsgruppe werde dem Bundesrat einen Vorschlag vorlegen.
Ausserdem wird eine Grundlage für eine Leistungsvereinbarung zwischen dem Dienst ÜPF und dem Informatik Service Centers des Justiz- und Polizeidepartements geschaffen. Die EFK empfiehlt das im Zusammenhang mit der Berechnung des Kostendeckungsgrades. Dieser liege heute tiefer als ausgewiesen.

Menschenhandel aufgedeckt

Die EFK nennt in ihrem Bericht auch Beispiele für den Nutzen der Überwachung, darunter einen Fall von Menschenhandel im Rotlichtmilieu. Dank den Informationen aus Echtzeitüberwachungen habe die Tat erwiesen werden können. Am Ende seien sechs Personen festgenommen und die Opfer in Obhut gebracht worden.
In einem anderen Fall trug die Überwachung laut der EFK zur Aufklärung eines Tötungsdelikts bei. Das Bewegungsbild des Mobiltelefons erlaubte es, die Leiche zu finden und half dabei, den Verdächtigen zum Geständnis zu bewegen.



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