Die Spur führt über Schengen

Die Spur führt über Schengen

Spätestens seit der EU-Erweiterung im Mai 2004 genügt SIS den künftigen Anforderungen jedoch technisch nicht mehr. In Vorbereitung ist daher seit einigen Monaten die Nachfolgerin SIS II. Allerdings befindet sich das Projekt derzeit erst in der Definitionsphase. So ist beispielsweise noch nicht endgültig entschieden, welche Arten von Daten dort gesammelt werden sollen. Klar ist allerdings, dass erheblich mehr Details erfasst werden.
Die Kosten, die mit der Schengen-IT auf den Schweizer Steuerzahler zukommen, sind dementsprechend nebulös. Bern hat für die IT-Entwicklungskosten für 2006 rund 1,8 Millionen Franken budgetiert, für 2007, in dem SIS II operativ gehen soll, 3,2 Millionen und für 2008 nochmals 2,5 Millionen Franken. Die Angaben sind jedoch schon deshalb unzuverlässig, weil der Funktionsumfang von SIS II heute noch gar nicht definiert ist. Somit sind auch die tatsächlichen Kosten, die dabei entstehen werden, kaum zu beziffern, wie das Justizdepartement auf Anfrage erläutert.
Während SIS von Personen nur Basisdaten wie Name, Alter und Nationalität festhält, soll SIS II auch Bilder, Fingerabdrücke und weitere biometrische Informationen beinhalten. Dass solch riesige Sammlungen heikler Personendaten die Datenschützer hellhörig werden lassen, liegt auf der Hand. Weil sich Digitaldaten leicht korrelieren lassen, ist auch die Furcht vieler Bürger vor dem schnüffelnden Staat nachvollziehbar. So prangert das Zürcher Organisationskomitee «Big Brother Awards» der Swiss Internet User Group (SIUG) an, dass mit SIS II und Eurodac unter dem Deckmäntelchen der «Wahrung überwiegender öffentlicher Interessen» der Datenschutz massiv ausgehöhlt und das Recht auf Privatsphäre nachhaltig verletzt werde.
Des weiteren bestehen Befürchtungen, dass etwa Fingerabdrücke nicht bloss zur Personenidentifizierung verwendet werden, sondern auf Verdacht bei beliebigen polizeilichen Ermittlungen herangezogen werden könnten, etwa zur Spurenidentifizierung an Tatorten. Dank Digitalisierung kann ein solcher Abgleich tatsächlich per Mausklick in Sekunden erfolgen.

Dringlicher Datenschutz

Auf europäischer Ebene soll die gemeinsame Kontrollinstanz (GKI), eine unabhängige Instanz für den gesamten EU-Raum, den Datenschutz überwachen. Weitere Schutzmechanismen wie etwa die Verpflichtung, Personendaten nach drei Jahren zu überprüfen, sollen weitere Sicherheit geben. Kontroll-instanzen gibt es auch in den jeweiligen Ländern. In der Schweiz ist der Eidgenössische Datenschutz-beauftragte (EDSB) zuständig, der gemeinsam mit zwei weiteren Personen als vollwertiges Mitglied auch in der GKI einsitzt. Der gegenwärtige EDSB Hanspeter Thür urteilt in einem Gutachten, in dem allerdings SIS II nicht genannt wird, dass Schengen den schweizerischen Datenschutz nicht schwächen werde. Auch der Informationsaustausch sei rigide geregelt. Ihre nationale Datenschutzgesetzgebung musste die Schweiz nicht ändern - sie war bereits europakompatibel.
Catharina Bujnoch



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