Die Spur führt über Schengen

Die Spur führt über Schengen

Die Koordination von SIS II und ähnlichen Projekten erfolgt unter dem Dach von «Napoli» (Nationale polizeiliche Informationsdrehscheibe) von Bund und Kantonen. Letzteren werde dadurch ein finanzieller Aufwand von schätzungsweise 2 Millionen Franken entstehen, sagt Bern.

Kooperation im Schengenland

Der Informationsgehalt von SIS und den nationalen Fahndungsregistern ist deshalb nicht identisch, weil es nicht sinnvoll ist, jeden nationalen Sucheintrag auch europaweit auszuschreiben. Die Mitarbeiter der Sirene-Büros klassifizieren die nationalen Informationen, entscheiden, welche in SIS weitergereicht werden und wachen über die Datenqualität. In der Schweiz werden Bund, Polizei- und Grenzkontrollbehörden vollumfänglichen Zugriff auf die SIS-Datensätze erhalten. Konkret sind das neben den Bundesämtern für Polizei und Justiz etwa die kantonalen Strafverfolgungsbehörden, das Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung, die Auslandsvertretungen und die Fremdenpolizeien der Kantone und Gemeinden.
Die Datenhoheit und damit auch die Verantwortung für die Daten werden auf Bundesebene liegen, genauer, beim Bundesamt für Polizei. Der Bund ist somit auch die Ansprechstelle für Bürger, die beispielsweise Auskunft darüber verlangen, ob in der Schengener Datenbank persönliche Daten von ihnen gelagert sind. Er wäre zur Verantwortung zu ziehen, wenn eine Person Schadenersatzansprüche aufgrund SIS geltend machen kann, selbst wenn diese von einer kantonalen Behörde verursacht worden wären. Einen begrenzten Zugriff werden ausserdem Behörden erhalten, die Visa ausstellen. Dies deshalb, damit sie abklären können, ob der Antragsteller möglicherweise mit einer Einreisesperre belegt ist. Die physische Datensicherheit sollen diverse Security-Massnahmen gewährleisten, wie sie auch in der Unternehmenswelt üblich sind, etwa Passwort- sowie physische Zutrittskontrollen, Verschlüsselung, redundante Auslegung der Infrastruktur, Backup-Routinen und Recovery-Pläne.

Angst vor dem Schnüffelstaat

Die notwendigen grundlegenden Gesetzesänderungen, um an SIS teilhaben zu können, habe die Schweiz bereits beschlossen, nur die Detailregelungen müssten noch nachgereicht werden, erklärt das Bundesamt für Justiz gegenüber Computerworld.



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