23.09.2011, 08:39 Uhr
Breite Unterstützung für eHealth-Gesetz
Das BAG stellt den Gesetzesentwurf für das elektronische Patientendossier zur Diskussion. Ärzte, Spitäler, Kassen und die Wirtschaft sind zufrieden, wünschen sich aber Ergänzungen.
Auf dem Weg zum Ziel, bis im Jahr 2015 allen Einwohnern der Schweiz ein elektronisches Patientendossier bereitzustellen, ist das Bundesamt für Gesundheit (BAG) einen weiteren Schritt gegangen. Seit wenigen Tagen läuft die Vernehmlassung zum Entwurf des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier. Bis Dezember haben die Akteure des Gesundheitswesens nun Zeit, Änderungen vorzuschlagen. Am elften «eHealthCare»-Kongress in Nottwil positionieren sich Vertreter der Ärzteschaft, der Spitäler, der Krankenversicherungen und der Industrie zum Vorschlag des BAG. Jacques de Haller, Präsident der Ärztevereinigung FMH, nutzte das Podium für ein klares Bekenntnis zu den Zielen von eHealth: Der Medizinerverband hätten zum Beispiel selbständig den elektronischen Ärzteausweis HPC (Health Professional Card) eingeführt, der weit verbreitet sei und auch genutzt werde.
Bund setzt den Standard

Mit Chipkarte gegen Lkw-Lieferungen
Bis dahin müssten die 64 Schweizer Kassen im administrativen Bereich den gleichen Aufwand stemmen wie vor der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte. «Bei einem grossen Versicherungskonzern fährt morgens ein Lastwagen mit Rechnungen vor», gab Kaufmann ein Beispiel. Die Belege müssten bis zum nächsten Tag verarbeitet sein, denn dann treffe die nächste Lieferung ein. Insgesamt empfingen einheimische Kassen jedes Jahr rund 60 Millionen Rechnungen im Wert von zusammen 23 Milliarden Franken. Jeder Beleg enthalte im Durchschnitt acht Positionen, die sich auf 317 Franken summieren. Sowohl den administrativen als auch den medizinischen Mehrwert durch den Einsatz von Informationstechnologie im Gesundheitswesen sieht Walter Stüdeli in dem Gesetzesentwurf repräsentiert. Er ist Geschäftsführer der IG eHealth, der Interessengemeinschaft der Schweizer IT-Lieferanten. «Ohne rechtlichen Rahmen kommt eHealth nicht voran», betonte Stüdeli. Da sich nun eine Regulierung abzeichne, die der Industrie auch Investitionssicherheit biete, könnte auf die Hightech-Unternehmen gezählt werden. «Zur gewissen Vorfinanzierung von Projekten sind die Mitglieder der IG eHealth durchaus bereit», sagte der Industrievertreter. Beispiele gibt es unter anderem im Kanton Genf, in dem die Post mit «e-toile» aktiv ist, bei IBMs Engagement bei «eHealth Regio Basel» und im kantonsweite Pilotder Swisscom im Wallis. Stüdeli wurde am Kongress «eHealthCare» wie seine Vorredner nicht müde zu betonen, dass Anreize wichtig und womöglich erfolgskritisch für die eHealth-Projekte seien. Bewährt haben sich etwa Partnerschaften zwischen öffentlicher Hand und den Unternehmen – wie es in den drei kantonalen Modellversuchen schon praktiziert wird.