Schweizer Justiz bald papierlos

Gesetzesänderung nötig

Die Justizkonferenz und die KKJPD finanzieren das Projekt je zur Hälfte. Der Anteil, der auf die Kantone entfällt, wird nach Einwohnerzahl aufgeschlüsselt. Dass Kantone und Bund gemeinsam ein Projekt im Justizbereich angehen, sei gelebter Föderalismus, sagte Bundesgerichtspräsident Meyer.
Synchron zum Aufbau der technischen Lösung muss auch die Gesetzgebung angepasst werden. Möglich wäre es, in ein neues Bundesgesetz über die Elektronische Kommunikation eine Delegationsklausel für die Plattform Justitia.swiss aufzunehmen und etwa Obligatorium, Anwendungsbereich oder Anforderungen an die Identifizierung zu regeln. Auf Stufe Kanton müssten sodann die Gerichtsorganisationsgesetze angepasst werden. Der parlamentarische Prozess ist für 2023 vorgesehen.
Bereits heute sind rechtsgültige Eingaben auf dem elektronischen Weg an die Gerichte möglich. Doch würde dies nur in weniger als einem Prozent der Fälle genutzt. So seien im vergangenen Jahr am Bundesgericht 50 von 8000 Fällen digital eingegangen, sagte Jacques Bühler von der Projektleitung.

«Kein E-Voting»

Höchstens IT-affine Anwälte würden heute von der Möglichkeit Gebrauch machen. Denn die digitale Signatur sei teuer und komplex, der Poststempel für die Frist beherrschbarer, und weil oft nicht alle Unterlagen elektronisch vorlägen, würde die Papierform bevorzugt. Angedacht sei mit dem Projekt, die technischen Risiken künftig zum Staat zu nehmen.
Apropos Risiken: Für die vollständige Digitalisierung der Justiz gebe es anders als etwa beim E-Voting aus heutiger Sicht kein No-Go, sagte Fehr. Es entfalle der Punkt der Anonymität. Und was bei AKW und Patientendossiers funktioniere, müsse auch bei der Justiz möglich sein. Die Bürger können am Ende wählen, ob sie von der Justiz in Papier- oder elektronischer Form bedient werden wollen.



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