Internet-Grundversorgung: Furcht vor Zwei-Klassen-Gesellschaft

SP befürchtet Erschliessungsverbot 

Der SP stösst hingegen besonders dieses Prinzip auf. Dieses komme bereits in mehreren Bereichen des Service Public zum Tragen. In der revidierten Verordnung mutiere es aber zu einem eigentlichen Erschliessungsverbot. Ein Anbieter dürfte demnach seine Dienste nicht ausbauen, wenn bereits ein ausreichender Anschluss besteht. 
Im weiteren geht die SP davon aus, dass ein grosser Teil der Neuerschliessungen mit drahtloser Technologie erfolgt. Damit ist für sie zentral, dass hier keine Hürden entstehen. Sie will darum von einer garantierten Übertragungsrate absehen, da diese technologiebedingt – etwa wegen des Wetters – nicht zu garantieren ist. 
Für die Mitte geht eine Zweiteilung in eine minimale Grundversorgung mit 10 Mbit/s und eine ausgebaute mit 80 Mbit/s nicht an. Die Grundversorgung dürfe keine Zwei-Klassen-Gesellschaft generieren. Ein flächendeckender Standard-Zugang mit 80 Mbit/s sei zwingend, wie sich gerade in der Covid-19-Pandemie gezeigt habe. 
Die Grünliberalen unterstützen das Subsidiaritätsprinzip, die Technologieneutralität und die Mindestvertragsdauer mit eventueller Kostenbeteiligung der Endkunden. Die FDP hat eine Fristverlängerung bis am 5. April beantragt. Die Grünen beteiligten sich nicht an der Vernehmlassung.



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