Bundesrat
16.06.2025, 10:29 Uhr
Revision der Berufsmaturität verabschiedet
Der Bundesrat hat am 13. Juni 2025 eine Totalrevision der Berufsmaturitätsverordnung verabschiedet.
Mit gezielten Anpassungen und Präzisierungen soll sichergestellt werden, dass die Berufsmaturität auch künftig ein attraktives Bildungsangebot für leistungsstarke Jugendliche bleibt und die Wirtschaft auf praxisnah ausgebildete Fach- und Führungskräfte zählen kann.
Zu den zentralen Neuerungen der Revision gehört, dass Englisch künftig explizit als dritte Sprache (neben zwei Landessprachen) und obligatorisches Fach in der Berufsmaturität verankert wird. Die schriftlichen Abschlussprüfungen werden kantonal oder interkantonal vorbereitet und validiert. Eine aussagekräftigere Notenberechnung wird definiert. Nach einer nicht bestandenen Berufsmaturität während der Berufslehre kann die Berufsmaturität künftig nach Lehrabschluss erneut absolviert werden. Darüber hinaus werden im Rahmenlehrplan klare Vorgaben für den Einsatz von Blended Learning – der Kombination klassischer Lehrmethoden mit digitalen Medien und Anwendungen – aufgenommen. Die interdisziplinäre Projektarbeit wird inhaltlich ergänzt und gestärkt. Diese Massnahmen sollen die Qualität der Berufsmaturität weiter erhöhen und die Absolventinnen und Absolventen besser auf nachfolgende Studien vorbereiten.
Die Berufsmaturität (BM) ist seit ihrer Einführung im Jahr 1993 ein zentraler Pfeiler der Durchlässigkeit im schweizerischen Bildungssystem. Sie ergänzt die berufliche Grundbildung mit einer erweiterten Allgemeinbildung und ermöglicht den prüfungsfreien Zugang zu den Fachhochschulen im berufsverwandten Fachbereich. Mit der Ergänzungsprüfung «Passerelle» steht den Absolventinnen und Absolventen zudem der Weg an alle universitären Hochschulen sowie an die Pädagogischen Hochschulen offen. Im Jahr 2023 haben rund 13’500 Personen einen BM-Abschluss erworben.
Die jetzt verabschiedete Totalrevision umfasst die Berufsmaturitätsverordnung des Bundesrates, einen neuen Rahmenlehrplan und eine von den Verbundpartnern der Berufsbildung (Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt) zusammen mit den Berufsfachschulen und Hochschulen (swissuniversities) definierte Strategie für die Berufsmaturität. Sie trägt den gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und technologischen Entwicklungen sowie den Erfahrungen mit den bestehenden Rechtsgrundlagen seit den 2010er-Jahren Rechnung. Mit der Revision werden zudem die Anerkennungsprozesse der Berufsmaturitätsbildungsgänge vereinfacht und digitalisiert. Die Revision tritt am 1. März 2026 in Kraft. In der Vernehmlassung, die vom 10. April bis 24. Juli 2024 durchgeführt worden war, war die Revision breit unterstützt worden. Aufgrund der Stellungnahmen gab es noch gezielte Anpassungen; so können auch künftig Schulversuche in einem einfachen Verfahren bewilligt werden.
Berufsmaturität 2030
Die Berufsmaturität (BM) ist seit ihrer Einführung im Jahr 1993 ein zentraler Pfeiler der Durchlässigkeit im schweizerischen Bildungssystem. Sie ergänzt die berufliche Grundbildung mit einer erweiterten Allgemeinbildung und ermöglicht den prüfungsfreien Zugang zu den Fachhochschulen im berufsverwandten Fachbereich. Mit der Ergänzungsprüfung «Passerelle» steht den Absolventinnen und Absolventen zudem der Weg an alle universitären Hochschulen sowie an die Pädagogischen Hochschulen offen. Im Jahr 2023 haben rund 13’500 Personen einen BM-Abschluss erworben.
Die jetzt verabschiedete Totalrevision umfasst die Berufsmaturitätsverordnung des Bundesrates, einen neuen Rahmenlehrplan und eine von den Verbundpartnern der Berufsbildung (Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt) zusammen mit den Berufsfachschulen und Hochschulen (swissuniversities) definierte Strategie für die Berufsmaturität. Sie trägt den gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und technologischen Entwicklungen sowie den Erfahrungen mit den bestehenden Rechtsgrundlagen seit den 2010er-Jahren Rechnung. Mit der Revision werden zudem die Anerkennungsprozesse der Berufsmaturitätsbildungsgänge vereinfacht und digitalisiert. Die Revision tritt am 1. März 2026 in Kraft. In der Vernehmlassung, die vom 10. April bis 24. Juli 2024 durchgeführt worden war, war die Revision breit unterstützt worden. Aufgrund der Stellungnahmen gab es noch gezielte Anpassungen; so können auch künftig Schulversuche in einem einfachen Verfahren bewilligt werden.
Berufsmaturität 2030