Zur Identitätsprüfung 27.10.2020, 10:36 Uhr

Nationalratskommission will Handys von Asylsuchenden auswerten

Trotz kritischer Stimmen in der Vernehmlassung will die Staatspolitische Kommission des Nationalrats die gesetzliche Grundlage schaffen, um künftig Handys und Tablets von Flüchtlingen zur Identitätsüberprüfung systematisch auswerten zu können.
(Quelle: Parlamentsdienste 3003 Bern)
Viele Asylsuchende können ihre Identität nicht mit Ausweispapieren belegen. In solchen Fällen soll das Staatssekretariat für Migration (SEM) in Zukunft die Möglichkeit erhalten, mobile Datenträger der Betroffenen im Rahmen des Asyl- und Wegweisungsverfahrens auszuwerten. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) hat eine entsprechende Änderung des Asylgesetzes an den Nationalrat überwiesen, wie die Parlamentsdienste am Montag mitteilten. Der Entscheid fiel demnach mit 13 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen. 
Die Vorlage basiert auf einer parlamentarischen Initiative von SVP-Nationalrat Gregor Rutz (ZH), welcher beide Kommissionen zugestimmt haben. In seiner Begründung stellte der Initiant fest, dass eine beträchtliche Anzahl Asylsuchender ohne Ausweispapiere einreise und deshalb ihre Identität nicht nachgewiesen werden könne. Das verzögere und erschwere das Asylverfahren. Nach Angaben des Bundes können bis zu vier Fünftel der Asylsuchenden in der Schweiz ihre Identität nicht mit Ausweispapieren belegen.

Kritik vom UNHCR 

Der Vorentwurf war in der SPK-N mit 17 zu 8 Stimmen noch locker durchgegangen. Nach der Vernehmlassung ist das Geschäft nun umstrittener. Die Kommissionsminderheit von SP und Grünen, die beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten, macht vor allem datenschutzrechtliche Argumente geltend. Zudem bezeichnet sie den Eingriff in die Grundrechte einer betroffenen Person als unverhältnismässig. Schliesslich seien die Massnahmen zu kostenintensiv. 
In der Vernehmlassung hatten sich auch die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) und das Uno-Flüchtlingshilfswerk UNHCR kritisch geäussert. Beide sehen in der Vorlage einen schwerwiegenden Eingriff in die menschenrechtlich geschützte Privatsphäre. Es stelle sich auch die Frage, ob das Überprüfen von Mobiltelefonen überhaupt ein geeignetes Mittel zur Feststellung der Identität, der Nationalität und des Reisewegs der betroffenen Personen sei, schrieb das UNHCR weiter. Handys könnten bei einer Flucht über einen langen Zeitraum von mehreren Personen verwendet werden, auch von Schleppern.



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