Datenschutz 03.07.2020, 10:56 Uhr

Datenbearbeitungsregeln sind weiter umstritten

Noch ist beim Datenschutzgesetz keine Lösung bei der automatisierten Bearbeitung von Personendaten in Sicht. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK) lehnt den Kompromissvorschlag des Ständerats ab und beharrt auf seinem letzten Entscheid.
Über die Revison des DSG wird noch gestritten
(Quelle: © 2008 Béatrice Devènes / Pixsil)
Die Diskussionen drehen sich um das Profiling, also die automatisierte Bearbeitung von Personendaten, mit der bestimmte Aspekte einer Person bewertet werden sollen. Ein Beispiel sind Onlineshops, die das Surfverhalten von Nutzern analysieren und diesen dann Kaufempfehlungen unterbreiten.
Der Bundesrat wollte diese Art der Datenbearbeitung an strengere Bedingungen knüpfen, was der Nationalrat in seiner ersten Beratung im Herbst ablehnte. Der Ständerat brachte dann einen Vorschlag ein, der weniger strenge Regeln für Unternehmen vorsieht. Wenn Firmen Daten von Personen sammeln, sollen sie sich nur dann an verschärfte Vorschriften halten müssen, wenn mit der Datenverknüpfung wesentliche Aspekte der Betroffenen beurteilt werden können. 

Gegen «Swiss finish»

Die SPK des Nationalrats lehnt diese Idee ab. Sie beschloss mit 13 zu 12 Stimmen, an der ursprünglichen Lösung ihres Rates festzuhalten, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Demnach ist auf besondere Voraussetzungen für das Profiling zu verzichten, namentlich auf die ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person.
Die Lösung des Ständerats halte eine Kommissionsmehrheit für «nicht überzeugend», heisst es in der Mitteilung. Mit der Einführung des Begriffs «Profiling mit hohem Risiko» werde ein «Swiss finish» befürchtet, der negative Folgen für die Schweizer Wirtschaft haben könnte.
Die Kommissionsminderheit hingegen sieht in der Lösung des Ständerats einen zufriedenstellenden Kompromiss, der sowohl Rechtssicherheit schaffe als auch ein dem geltenden Recht entsprechendes Datenschutzniveau gewährleiste.

Entscheid der EU steht aus

Auch eine weitere Differenz zwischen National- und Ständerat dürfte bestehen bleiben. Die Nationalratskommission möchte bei den Bonitätsprüfungen, dass Personendaten über zehn Jahre zurückverfolgt werden dürfen, um die Kreditwürdigkeit einer Person abzuschätzen. Der Ständerat möchte diesen Zeitraum wie der Bundesrat auf fünf Jahre beschränken. Das lehnt die SPK mit 15 zu 10 Stimmen ab. 
Der Nationalrat wird sich voraussichtlich in der Herbstsession zum dritten Mal mit dem neuen Datenschutzgesetz befassen. Die Zeit drängt: Die Schweiz möchte, dass die EU ihr Datenschutzgesetz als gleichwertig anerkennt. Die EU-Kommission hat ihren Entscheid in dieser Sache verschoben. Zuerst will sie ein Urteil des EU-Gerichtshofes (EuGH) abwarten, das allenfalls Einfluss auf die Äquivalenz-Frage haben könnte.



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