Bundesrat gibt der Schweizer Corona-Warn-App grünes Licht

Das Wichtigste zur App in Kürze

Die Swiss-Covid-App soll dabei helfen, Ansteckungsketten zurückzuverfolgen und Personen zu warnen, wenn sie länger Kontakt zu einer infizierten Person hatten. Das sind die wichtigsten Infos zur Mobile-App:

Funktionsweise

Die Handy-Anwendung misst anonym die Zeitdauer und den Abstand zu anderen Mobiltelefonen. Sie zeichnet auf, wenn ein enger Kontakt bestand, näher als 1,5 Meter und insgesamt über einen Tag länger als 15 Minuten. Denn dann besteht laut Experten die Möglichkeit, dass das Virus übertragen wurde.

Aktivierung

Benutzer installieren die Swiss-Covid-App auf ihrem Apple- oder Android-Mobiltelefon. Sie kann im App-Store von Apple sowie im Google Play Store heruntergeladen werden. Danach müssen Benutzer das Mobiltelefon bei eingeschalteter Bluetooth-Funktion bei sich haben. Das Mobiltelefon sendet über Bluetooth verschlüsselte Identifikationsnummern, sogenannte Prüfsummen, aus. Das sind lange, zufällige Zeichenketten. Nach zwei Wochen werden alle Prüfsummen automatisch vom Gerät gelöscht.

Infektion

Wird ein App-Nutzer positiv auf das Coronavirus getestet, erhält diese Person von den kantonalen Behörden einen Code. Mit diesem Code kann sie die Benachrichtigungsfunktion in ihrer App aktivieren. Dadurch warnt sie andere App-Nutzer, mit der sie während der Ansteckungsphase zwei Tage vor Ausbruch der Krankheitssymptome in engem Kontakt stand. Mit Eingabe des Codes erfolgt die Benachrichtigung an diese automatisch und anonym.

Alarmierung

Benachrichtigte Personen können die in der App genannte Infoline anrufen und die weiteren Schritte abklären. Die Privatsphäre wird dabei gemäss dem Bund gewahrt. Hat eine benachrichtigte Person bereits Krankheitssymptome, sollte sie zu Hause bleiben, den Kontakt zu anderen Menschen meiden, den Coronavirus-Check machen oder ihren Arzt anrufen.

Datenschutz

Daten, welche die App sammelt, speichert sie lokal auf dem eigenen Mobiltelefon. Sie sendet keine Personen- oder Ortungsdaten an zentrale Speicherorte oder Server. Damit wollen die Hersteller sicherstellen, dass niemand rekonstruieren kann, mit welcher Person man Kontakt gehabt hatte und wo der Kontakt stattfand.

Rechtliche Grundlagen

Für den Einsatz der sogenannten Proximity-Tracing-App war eine Anpassung des Epidemiengesetzes nötig. Diese hat das Parlament am vergangenen Freitag beschlossen. Sie stützt sich auf das Datenschutzgesetz und regelt Organisation, Betrieb, bearbeitete Daten und Nutzung der App.

Entwickler

Das Swiss-Covid-App-System wurde im Auftrag des Bundesamts für Gesundheit (BAG) in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) und den beiden Eidgenössisch Technischen Hochschulen Zürich und Lausanne sowie der Schweizer Firma Ubique entwickelt. IT-Fachleute und verschiedene Personengruppen haben die Funktionsweise und die Datensicherheit während einer Pilotphase getestet.



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