30.09.2013, 11:02 Uhr

Swico prangert Praxis bei IT-Beschaffung an

Der Bund beschafft Personal statt Lösungen. Damit werden Informatik-Ausschreibungen zu schwarzen Löchern, meint der Verband Swico. Die Praxis soll jetzt der Bundesrat prüfen.
Jean-Marc Hensch vom Swico sieht die aktuelle IT-Beschaffungspraxis des Bundes kritisch
Die Beschaffung von ICT-Vorhaben des Bundes mutiert zurzeit zum Personalverleih. Diese Meinung vertritt der Anbieterverband Swicolaut einer Mitteilung vom Montag. Aus der Praxis erwachsen für die einheimischen Informatik-Unternehmen Nachteile, so Swico weiter. Der Verband unterstützt eine Motionvon Nationalrat Thomas Maier (GLP/ZH) und 67 Mitunterzeichnern, die Abhilfe durch den Bundesrat fordern. Aus Sicht des Swico kauften die mit IT-Beschaffung befassten Bundesbehörden zurzeit vermehrt Arbeitsleistung auf Abruf ein. Damit würde der gesetzlich vorgeschriebene Ausschreibungsprozess umgangen, die Öffentlichkeit bliebe aussen vor. Allerdings trügen auch die Bundesbehörden das volle Risiko. Halb so wild, meint Swico, denn wenn niemand weiss, dass ein Projekt aus dem Ruder läuft, dann verliert auch keiner das Gesicht. «Diese Praxis benachteiligt nicht nur klassische ICT-Firmen und inländische Anbieter, sie birgt auch das Risiko, dass Steuergelder unkontrolliert verschleudert werden», mahnt Verbandsgeschäftsführer Jean-Marc Hensch. Hensch weiss, dass der korrekte Weg für eine ICT-Ausschreibung aufwendig ist. Bevor überhaupt Offerten eingeholt werden können, müssten alle Spezifikationen eines Wunschprodukts detailliert formuliert werden. Das bedeute viel Arbeit für die ausschreibende Stelle. Dieses Prozedere werde zurzeit vermehrt umgangen, indem auf Vorrat tausende Programmierstunden eingekauft würden. Anschliessend würde das Projekt bundesintern abgewickelt. Die Vorteile: Ohne öffentliche Ausschreibung bestehe kein Druck, da Termine oder Vorgaben nur intern bekannt sind. Schlimmstenfalls werden einfach weitere Programmierstunden geordert. Nationalrat Maier will mit seiner Motion zum Beispiel eine Änderung der Verordnung zum öffentlichen Beschaffungswesen VöB erreichen. Eine Neufassung der gesetzlichen Vorschrift könnte der Personalverleih-Praxis einen Riegel vorschieben. Laut Swico gibt es schon laut heutigem Recht durchaus Alternativen: So bestehe seit 2010 die Möglichkeiten, komplexe Projekte zweistufig im Dialogverfahren auszuschreiben.



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