29.06.2009, 10:48 Uhr
Der Stand des Datenschutzes in der Schweiz
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB), Hanspeter Thür, hat den 16. Tätigkeitsbericht für 2008/2009 vorgestellt.

EDÖB Hanspeter Thür hat den 16. Tätigkeitsbericht der helvetischen Datenschutzbehörde präsentiert.
Zu den wichtigsten Themen in dem Bericht zählen unter anderem der Abschluss des Safe-Harbor-Abkommens mit den USA, datenschutzkonforme und netzwerkbasierte Videoüberwachungssystemen, Aufsichts- und Informationstätigkeiten im Rahmen der Umsetzung des Schengen-Abkommens. Daneben wurden Erläuterungen zu Pay as you drive und Black Boxen bei Motorfahrzeugversicherungen
und eine Empfehlung in Sachen Mietercheck verfasst.
und eine Empfehlung in Sachen Mietercheck verfasst.
Konkret dürfen Personendaten nur unter bestimmten Bedingungen in Länder übermittelt werden, die über kein angemessenes Datenschutzniveau verfügen. Die Vereinigten Staaten von Amerika gehören zu dieser Gruppe von Ländern. Um den Datentransfer zwischen der Schweiz und den USA zu vereinfachen, haben der EDÖB und das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) mit den USA ein Safe-Harbor-Abkommen abgeschlossen. Damit wird der Persönlichkeitsschutz der betroffenen Personen gestärkt.
Zudem erlaubt technische Fortschritt im Bereich Videoüberwachung immer komplexere Anwendungen, aber auch besseren Schutz der Persönlichkeit. Heute können hunderte von Kameras auf der ganzen Welt über Internet Bilder in Datenbanken und an zahlreiche Nutzer verteilen. Vor allem mittels Codierung oder Chiffrierung der Bilder, physischem Schutz vor unberechtigtem Zugriff und einer Aufteilung des Dechiffrierschlüssels für ein effektives Vier-Augen-Prinzip können die Anforderungen des Datenschutzes mit den Zielen der Videoüberwachung in Einklang gebracht werden.
Schliesslich hat der EDÖB nach der Evaluierung des Schweizer Datenschutzes durch die Europäische Union mit dem Aufbau seiner Informations- und Aufsichtstätigkeiten im Rahmen des Schengen-Abkommens begonnen. So wurde die Zusammenarbeit mit den kantonalen Datenschutzbehörden ausgebaut, eine Kontrolle der diplomatischen Vertretung der Schweiz in der Ukraine durchgeführt, über das Schengener Informationssystem SIS informiert und seine Nutzer sensibilisiert. Weiter wirkt der EDÖB an der Umsetzung der von der EU empfohlenen Massnahmen mit.
Ein weiteres Betätigungsfeld waren nach Auskunft des EDÖB die Motorfahrzeugversicherer. Im Bestreben, ihre Angebote möglichst individuell auf die Kundinnen und Kunden zuzuschneiden, evaluieren nämlich die Motorfahrzeugversicherungen neben Daten über den Zustand des Fahrzeugs sowie Fahrzeugbewegungen zunehmend auch ereignisunabhängige Daten, also bspw. das tägliche Fahrverhalten. Die neuen technischen Mittel erlauben die Sammlung nahezu unbeschränkter Bewegungsdaten für so genannte Pay-as-you-drive-Lösungen, was aus datenschützerischer Sicht Risiken birgt. Umfang, Speicherung und Verwendung der Daten müssen sich nach den Grundsätzen des Datenschutzgesetzes richten.
Der komplette Bericht des EDÖB kann auf dessen Homepage als PDF heruntergeladen werden.