Microsoft verliert gegen Patriot-Act 30.04.2014, 10:52 Uhr

Schweiz auch betroffen

Microsoft muss auf einen Durchsuchungsbefehl von US-Behörden weiterhin Daten herausgeben, die ausserhalb der USA gespeichert sind. Dieser Gerichtsentscheid betrifft auch Schweizer Office-365-Kunden, deren Daten auf Servern in Irland und Amsterdam gespeichert werden. Microsoft zieht das Urteil weiter.
Microsoft muss laut Gerichtsentscheid auf einen Durchsuchungsbefehl von US-Behörden hin auch Daten herausgeben, die ausserhalb der USA gespeichert sind
US-Internet-Firmen müssen auf einen Durchsuchungsbeschluss heimischer Behörden hin auch Daten von Kunden herausgeben, die ausserhalb der USA gespeichert sind. Dies entschied ein amerikanischer Magistratsrichter ? gemäss der Nachrichtenagentur Reuters» das erste Urteil zu diesem Thema. Geklagt und verloren hatte Microsoft, die sich weigern wollten, E-Mails an US-Behörden herauszugeben, die auf Servern in Dublin gespeichert waren. Von Irland aus bedienen die Redmonder Office-365-Kunden in Europa. Wie Microsoft Schweiz auf Nachfrage bekannt gibt, sind die Public Cloud Daten von Schweizer Kunden in Rechenzentren in Dublin und Amsterdam gespeichert. Den Entscheid des Richters sehe man als Beginn eines längeren symbolischen Prozesses und mit dem Entscheid bliebe vorerst der Status Quo erhalten. Wollen US-Behörden also Daten von Schweizer Office-365-Kunden, erhalten sie diese. Der Richter sagte in seinem Urteil, dass Behörden, die eine Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden koordinieren müssten, substanziell belastet würden, womit die Strafverfolgung behindert würde.

Gleiche Regeln für physische und digitale Daten?

Microsoft erklrte in einem Blogpost, was man von diesem Urteil halte: Man habe gewusst, dass man bei einem Magistratsrichter beginnen müsse ? derselbe der den Durchsuchungsbefehl ausgestellt hatte - um irgendwann vor Gerichten zu landen, die eine grössere Autorität besässen. Und damit die Möglichkeit «lange vorherrschenden Ansichten der Regierung betreffend Durchsuchungsbefehle zu ändern, die sich auf digitale Inhalte beziehen, die ausserhalb der USA gespeichert sind.» Und auch wenn das Gesetz kompliziert sei, sei die Sachlage klar, schreibt David Howard, Corporate Vice President & Deputy General Counsel von Microsoft, weiter: «US-Durchsuchungsbefehle von physischen Gegenständen könnten nur dazu benutzt werden, Material sicherzustellen, das innerhalb von US-Gebiet liegt. Wir denken, dieselben Regeln sollten für die Digitale Welt gelten. Aber die Regierung sieht das anders.»



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