13.02.2015, 10:04 Uhr

IT-Firma klagt erfolgreich gegen Vergabe im Bund

Das BBL muss die Vergabe einer Suchmaschine für die Webseiten der Bundesverwaltung wiederholen. Ein unterlegener Anbieter klagte vor dem Bundesverwaltungsgericht - und gewann.
Die Vergabepraxis im Bund wird von uns oft kritisiert. Dass dies nicht immer zu Unrecht geschieht, hat die Firma DTI AG bewiesen. Das Ostschweizer Unternehmen klagte vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen eine Vergabe ? und gewann.  Beim Auftrag ging es um die Programmierung eines neuen Suchsystems für die öffentlichen Internet- und die internen Intranetseiten der Bundesverwaltung, das dieses Quartal hätte eingeführt werden sollen. Den Zuschlag erhielt im Dezember 2013 Wabion GmbH aus Deutschland. Das Volumen: 3,6 Millionen Franken. Das Angebot von DTI lag ursprünglich bei 2,3 Millionen Franken. 

Microsoft-Lizenzen verfälschten Angebot

Bloss: Das für die Vergabe zuständige Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) forderte nach der ersten Angebotsrunde von allen Anbietern, dass sie auch die Kosten von beim Bund bereits vorhandenen ? und damit schon bezahlten ? Softwarelizenzen in das Angebot mit einrechnen, schreibt der Tages-Anzeiger.  Das DTI-Angebot verteuerte sich damit auf 9,8 Millionen Franken und war chancenlos. Denn DTI nutzt für seine Software Microsoft-Technologie und braucht dafür Lizenzen, während Wabion auf Google setzt. Und dort fallen keine Lizenz- sondern Mietkosten an. Doch der Bund hatte die von DTI benötigten Microsoft-Lizenzen bereits besessen, ohne die Redmonder läuft in der Bundesverwaltung wenig. DTI argumentierte deshalb erfolgreich, dass es «unnötig und rechtswidrig sei, bestehende, gekaufte, unbefristete Nutzungslizenzen in die Angebotskosten einzubeziehen». Das BBL habe damit gegen «die grundlegenden Vergabeprinzipien der Transparenz, Vergleichbarkeit und Wirtschaftlichkeit» verstossen.  Die Verteidigung des BBL basierte auf dem Punkt, dass man bewusst produktneutral ausgeschrieben habe, um Anbietern, die auf vorhandenen Kosten aufbauen, keine Vorteile zu gewähren. Das Gericht mass dem Argument weniger Gewicht wie der Wirtschaftlichkeit bei und lehnte die Klage ab.  Das Vergabeverfahren wird damit neu aufgerollt, der «Tages-Anzeiger» rechnet mit einer Einführung des neuen Suchsystems nicht vor Ende 2016. Das BBL muss der DTI 15 000 Franken Parteienentschädigung bezahlen.



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