«Datenschutz ist nicht sexy»

«Datenschutz ist nicht sexy»

Artikel 7a:

Der neue Artikel regelt die Informationspflicht: «Der Inhaber der Datensammlung ist verpflichtet, die betroffene Person über die Beschaffung von besonders schützenswerten Personendaten oder Persönlichkeitsprofilen zu informieren; diese Informationspflicht gilt auch dann, wenn die Daten bei Dritten beschafft werden.»

Artikel 11:

Neu können sich Firmen, die ihre Datensammlungen nicht beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) anzeigen wollen, von einer unabhängigen Drittfirma zertifizieren lassen: «Um den Datenschutz und die Datensicherheit zu verbessern, können die Hersteller von Datenbearbeitungssystemen oder -programmen sowie private Personen oder Bundesorgane, die Personendaten bearbeiten, ihre Systeme, Verfahren und ihre Organisation einer Bewertung durch anerkannte unabhängige Zertifizierungsstellen unterziehen.»

Artikel 11a:

Schon nach dem «alten» Datenschutzgesetz mussten Datensammlungen vom EDÖB in einem Register geführt werden. Neu ist, dass diese Listen nicht mehr in Buchform sondern über das Internet öffentlich zugänglich sind: «Der Beauftragte führt ein Register der Datensammlungen, das über Internet zugänglich ist. Jede Person kann das Register einsehen.»
Den kompletten Text des Datenschutzgesetzes findet Sie unter: www.admin.ch/ch/d/sr/c235_1.html
Zur Person

Ursula Uttinger

Die Juristin Ursula Uttinger ist Chefin der Stabsdienste der Kantonspolizei St. Gallen. Daneben ist sie Präsidentin des Datenschutz-Forums Schweiz und FDP-Gemeinderätin der Stadt Zürich. Vor ihrer Tätigkeit in St. Gallen war Ursula Uttinger leitende Auditorin bei der Schweizerischen Vereinigung für Qualitäts- und Managementsysteme (SQS).



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