14.04.2011, 14:02 Uhr
Massnahmen gegen Switch
Diverse Hosting-Provider werfen der Registrierungsstelle Switch seit Längerem den Missbrauch ihrer Marktmacht vor. Nun hat das Bundesamt für Kommunikation mehrere Massnahmen gegen Switch verfügt. Die Hosting-Provider freuts, das letzte Wort ist aber noch nicht gesprochen.
Stein des Anstosses ist vor allem die Homepage Switch.ch. Dort verweist eine prominent platzierte Schaltfläche auf die Tochtergesellscheft Switchplus, ebenfalls Anbieter von Hosting-Diensten. Dass dies anderen Schweizer Hosting-Providern sauer aufstösst, liegt auf der Hand (siehe auch: «Provider kritisieren Switch scharf»). Das Bundesamt fr Kommunikation hat nun Switch dazu verpflichtet, alle Wholesale-Partner gleich zu behandeln. Die Registrierungsstelle darf ihrer Tochter Switchplus also keine werbewirksamen Leistungen mehr anbieten, die sie nicht auch anderen Wiederverkäufern zukommen lässt. Laut Bakom-Entscheid muss Switch im Zuge dessen eine Liste über ihr diesbezügliches Leistungsangebot erstellen und publizieren. Ausserdem wird die Registrierungsstelle dazu verplichtet, eine getrennte Kostenrechnung über die an Switchplus erbrachten Leistungen zu führen. Damit will das Bakom sicherstellen, «dass keine unzulässige Quersubventionierung von Switchplus zulasten der Registry-Tätigkeit erfolgt». Wie Bakom-Mediensprecherin Deborah Murith gegenüber Computerworld erklärt, sind für den Entscheid «die Prinzipien der Transparenz und 'Nichtdiskriminierung'» ausschlaggebend, die im Fernmeldegesetz definiert sind. Demnach müsse Switch allen Partnern die gleichen Angebote zu denselben Preisen und Geschäftsbedingungen unterbreiten, wie Murith weiter ausführt. Gemäss der Mediensprecherin kann Switch nun innert 30 Tagen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einreichen. Passiert dies nicht, treten die Bakom-Massnahmen in Kraft. Was Switch und die Hosting-Provider zum Bakom-Entscheid sagen, lesen Sie auf der nächsten Seite. Die Registrierungsstelle «hat die Verfügung des Bakom zur Kenntnis genommen», so Switch-Mediensprecher Marco D'Allesandro zu Computerworld. Die Schlussfolgerungen könne man aber nicht nachvollziehen. «Wir erwägen deshalb, die Verfügung anzufechten», sagt D'Alessandro.
Erfolg für Provider
Claudius Rölling, Inhaber von Hostpoint, zeigt sich erfreut über die jüngste Entwicklung im Streit mit der Registrierungsstelle: «Die Entscheidung des Bakom ist ein Erfolg für die Gruppe der elf Hosting-Provider, die sich mit Unterstützung von 40 weiteren Providern seit rund zwei Jahren gegen den Missbrauch der Marktmacht der Stiftung Switch beim Markteintritt der Tochterfirma Switchplus wehren.» In einer Medienmitteilung erhebt der Schweizer Provider Hostpoint dann auch happige Vorwürfe: So heisst es, dass Switch seit zwei Jahren ihre marktmächtige Stellung missbrauche, indem sie ihrer Tochtergesellschaft Kundenbeziehungen zuhalte, teuere Werbekampagnen finanziere und Switchplus personelle Ressourcen sowie IT-Infrastrukturen zur Verfügung stelle. Bereits Ende März 2011 haben die Hosting-Provider eine Aufsichtsbeschwerde gegen einen Entscheid des Sekretariats der Wettbewerbskommission (Weko) eingereicht. Zankapfel ist hier, dass eine gegen Switch bei der Weko eingereichte Vorabklärung von dessen Sekretariat Ende Februar 2011 eingestellt wurde. Diese Angelegenheit bleibt vom jüngsten Bakom-Entscheid jedoch unberührt.
Wie entscheidet die Weko?
Die Hosting-Anbieter sind laut eigenen Angaben aber guter Dinge, «dass auch die Weko im Sinne der Provider entscheiden wird.» Switch kann laut Mediensprecher D'Alessandro nicht beurteilen, ob die Hosting-Provider mit dieser Einschätzung richtig liegen bzw. die Chancen für eine Entscheidung zugunsten von Switch gesunken sind. Man sei laut D'Alesssandro aber zuversichtlich, «dass die Weko an ihrem bisherigen Entscheid festhält». Wer letzten Endes Recht bekommt, wird die Zukunft zeigen.
Harald Schodl