06.04.2011, 15:10 Uhr

Provider kritisieren Switch scharf

Elf Hosting-Provider reichen gemeinsam eine Aufsichtsbeschwerde gegen einen Entscheid des Sekretariats der Wettbewerbskommission ein. Happiger Vorwurf: Die Registrierungsstelle Switch missbrauche seine Monopolstellung.
Hauptkritkpunkt: Der grosse Button auf Switch.ch führt zur Tochtergesellschaft Switchplus
Wer eine Internetandresse registrieren wolle, besuche automatisch Switch.ch, betonte Claudius Röllin, Marketing-Chef des Hosting-Providers Hostpoint am heutigen Mittwoch an einer Medienkonferenz. Die Alternativen Nic.ch und sämtliche Wiederverkaufsangebote der 48 offiziellen Schweizer Registrare seien nicht marktrelevant.

Deshalb stört sich eine Gruppe aus elf Hosting-Providern vor allem an der Homepage von Switch.ch: Denn der auffällige Button «Der direkte Weg zu Ihrer Internet-Adresse» verlinkt direkt auf Switchs Tochtergesellschaft Switchplus, die ebenfalls Hosting-Dienste anbietet. «Die Registrierungsstelle Switch missbraucht dadurch ihre marktmächtige Stellung», werfen die Hosting-Provider der Registrierungsstelle vor.

Rechtsweg bringt nicht gewünschte Ergebnisse

Ein Verbot des Zürcher Handelsgerichts aus dem September 2009, Switch dürfe auf seiner Homepage nicht für Switchplus in Alleinstellung werben, wurde im Juni 2010 ausser Kraft gesetzt. Ausserdem wurde eine bereits im Oktober 2009 bei der Weko eingereichte Anzeige nach einer Abklärung durch dessen Sekretariat per Ende Februar 2011 wieder eingestellt.

Ein neuerlicher Anlauf soll aus Sicht der Kläger jetzt den gewünschten Erfolg bringen: Am 28. März 2011 reichte die Gruppe eine Aufsichtsbeschwerde gegen den Entscheid des Weko-Sekretariats ein. Damit ist jetzt die Wettbewerbskommission um Präsident Vincent Martenet selbst gefordert. Allerdings gibt es laut Rechtsanwalt Rolf Auf der Maur, der die Gruppierung vertritt, keine einzuhaltende Frist.

Weil die Fronten zwischen Switch und den elf Providern inzwischen verhärtet sind, kann höchstens noch die seit Januar 2010 beim Bundesamt für Kommunikation hängige Aufsichtsbeschwerde einen Entscheid herbeiführen. Dieser werde demnächst erwartet, so Rechtsanwalt Auf der Maur.

Switch beruft sich auf Gerichtsentscheide

In einer Stellungnahme rechtfertigt sich der Marketing-Verantwortliche von Switch, Roland Eugster, wie folgt: «Die von den Hostern angeführten Vorwürfe sind bereits hinlänglich diskutiert und entkräftet worden. Sowohl das Handelsgericht Zürich als auch die Weko haben diese beurteilt. Beide Instanzen konnten die Vorwürfe nicht bestätigen, weshalb die Verfahren eingestellt wurden.»
Harald Schodl



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