Bund 03.12.2012, 11:19 Uhr

elektronische Datenverarbeitung Pflicht

Die Bundesverwaltung stellt bis Ende 2015 alle Geschäftsprozesse auf Computersysteme um. Bis dahin soll die Geschäftsverwaltung grundsätzlich elektronisch abgewickelt werden.
Der Bundesrat macht die elektronische Geschäftsverwaltung bis Ende 2015 zur Pflicht
Ab dem 1. Januar 2013 will der Bund alle Verwaltungsprozesse auf elektronische Systeme umstellen. Die Bundesämter haben dann bis spätestens Ende 2015 Zeit, ihre internen Abläufe zu elektrifizieren. So will es eine am Freitag vom Bundesratverabschiedete Verordnung (PDF). Nach dem Willen des Bundesrats wird es zur elektronischen Geschäftsverwaltung (Gever) in Zukunft keine Alternative mehr geben. Bereits der erste Artikel in der Verordnung hält fest: «Neben den Gever-Systemen dürfen für geschäftsrelevante Dokumente keine parallelen Ablagesysteme bewirtschaftet werden.» Gemäss einer Mitteilung des Bundesrates wird mit der Umstellung auf Gever eine «effiziente, rechtmässige, sichere und transparente Geschäftsabwicklung gewährleistet». Den Anbietern von Gever-Systemen – darunter ABF Informatik, Fabasoft, i-engineers und Microsoft – könnten nun grössere Aufträge ins Haus stehen. Laut der neuen Verordnung müssen die Lösungen vom Informatiksteuerungsorgan des Bundes definierte Standardserfüllen; begründete Ausnahmen sind aber möglich. Abseits davon haben die Behörden bei der Produktauswahl freie Hand, allerdings müssen sie die Gever-Einführung auch selbst bezahlen, heisst es in der Verordnung.



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