Forscher weisen auf Risiken bei Fitness-Trackern hin

Qualität und Datenschutz mangelhaft

Viele dieser Tracker seien ausserdem technisch noch mangelhaft und zu wenig präzise. Dadurch erhielten Nutzerinnen und Nutzer falsche Angaben. Was den medizinischen Einsatz betreffe, sei man im Schweizer Gesundheitswesen bisher noch zurückhaltend. Dies sei auf die fehlenden Qualitätsstandards, die mangelnde Vertrauenswürdigkeit der Daten und die lückenhaften Wirksamkeitsbelege zurückzuführen. Und schliesslich sei auch der Datenschutz unzureichend. Dadurch werde die Privatsphäre der Benutzerinnen gefährdet. Vor allem ausländische Anbieter hielten sich häufig nicht an die regulatorischen Anforderungen. Und wenn ein Produkt aus Asien oder aus den USA stamme, sei es für die Anwender schwer, ihre Rechte durchzusetzen.

Forscher fordern Gütesiegel für Tracker

Angesichts der zahlreichen offenen Fragen fordern die Forscher der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW), die die Studie für TA-Swiss erstellten, die Einführung eines Qualitätslabels für Tracker im Lifestyle-Bereich. Diese müssten von Konsumentenschutz- und Patientenorganisationen hinsichtlich Datenqualität, Datenschutz, Vertragsbedingungen und Nutzerfreundlichkeit getestet werden. Zudem müssten die Ergebnisse veröffentlicht werden. Medizinprodukte müssten vor der Markteinführung vom Heilmittelinstitut Swissmedic geprüft werden. In Zusammenarbeit mit dem eidgenössischen Datenschutzbeauftragten sollen dabei auch der Datenschutz und die Datensicherheit berücksichtigt werden.
Gleichzeitig sollen weitere Studien in Auftrag gegeben werden, um aufzuzeigen, ob die Selbstvermessung zur Gesundheitsförderung oder gar zur Senkung der Gesundheitskosten beitragen könne. Wirksame Produkte müssten dann aber auch von der Grundversicherung übernommen werden. Der Gesetzgeber wird aufgerufen, den Handel mit Gesundheitsdaten «in gesellschaftlich gewünschte Bahnen» zu lenken und die Rechte der Betroffenen zu stärken. Deren Interessen müssten auch bei der Totalrevision des Datenschutzgesetzes nachhaltig gestärkt werden. Ausserdem müsse die Beweislast im Interesse der Nutzerinnen und Nutzer neu geregelt werden. Und schliesslich fordert TA-Swiss eine gesellschaftliche Diskussion über die Möglichkeiten, aber auch die Chancen und Risiken von QS für Individuen und die Gesellschaft.



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