Strahlen überall – je nach Ort und Zeit

Gesetzgebung in der Schweiz

Der Schweizerische Gesetzgeber hat zwar die Emissionen von Endgeräten wie Smartphones nicht explizit geregelt, weil diese bereits in internationalen Produktenormen festgelegt sind. Alle verkauften Geräte müssen jedoch die erwähnte SAR-Höchstwerte unterschreiten. Die von Mobilgeräten verwendeten Frequenzen werden vom Kopf unterschiedlich absorbiert. 700- und 900-MHz-Wellen dringen tiefer in den Kopf ein als Wellen mit 1800 oder 3600 MHz. Dafür stehen Frequenzen ab 2 GHz im Verdacht, Gehirnzellen temporär (also während der Nutzung) zu verändern, wobei Langzeitschäden nicht bekannt sind.
Messungen haben gezeigt, dass die effektive Belastung am Kopf aber nicht nur von der Nähe des Kopfes zum Endgerät, sondern auch von der Antennenform im Smartphone und dessen Design abhängen. Daher wird ein grösserer oder kleinerer Teil der abgegebenen Antennenleistung vom Kopf absorbiert – bei schlechten Geräten über 50 Prozent. Diese quasi «vom Kopf verheizte Leistung» wird zudem nicht zur Kommunikation genutzt, weshalb solche Geräte in der Praxis auch eine schlechtere Gesprächsqualität liefern.

Fazit

Aus Autorensicht ist es problematisch, beim Thema Strahlenbelastung nur einzelne Funktechnologien für sich zu betrachten und nicht die Gesamtbelastung. Problematisch ist aber auch das Nutzerverhalten. Statt eines kabelgebundenen Hörers mit Mikrofon zur Reduktion der Kopfbelastung sind drahtlose Ohrhörer sehr beliebt, welche Bluetooth verwenden. So setzt sich der Nutzer oft stundenlang einer Mehrfachbelastung aus. Davon ist klar abzuraten.
Datenquellen
Forschungsstiftung Strom und Mobilkommunikation an der ETH Zürich
Deutsches Bundesamt für Strahlenschutz



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