Strahlen überall – je nach Ort und Zeit

Schutz und Vorsorge

Die NISV regelt somit die Strahlenbelastung im öffentlichen Raum und gehört zu den strengsten Vorschriften weltweit. Sie erlaubt nur 1/10 der effektiven Leistung, die in der EU zulässig ist. Die Immissionsgrenzwerte entsprechen den Empfehlungen der internationalen Strahlenschutzkommission (ICNIRP). Deutlich darunter liegen die sogenannten Anlagegrenzwerte auf Basis des schweizerischen Umweltschutzgesetzes. Es verpflichtet zur vorsorglichen Emissionsbegrenzung bereits dann, wenn nur ein Verdacht auf eine gesundheitliche Gefährdung besteht, selbst wenn diese Gefährdung wissenschaftlich nicht erwiesen ist.
Quelle: Rüdiger Sellin (Daten von Swisscom)
In der kantonalen Praxis geht man bei Prüfung und Genehmigung öffentlicher Mobilfunkanlagen meistens vom schlechtesten Fall aus und baut zudem grosszügige Reserven ein. Die dabei verordneten Vorsorgemassnahmen müssen allerdings verhältnismässig sein – dazu ein Zitat aus dem Umweltschutzgesetz (USG Art. 11 Abs. 2): «Unabhängig von der bestehenden Umweltbelastung sind Emissionen im Rahmen der Vorsorge soweit zu begrenzen, als dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist.»

«Effective Radiated Power» (ERP)

Im Zentrum der NISV steht die ERP, welche die effektive Strahlungsleistung erfasst und angibt, wie stark eine Antenne senden müsste, um rundum dieselbe Leistung auszusenden wie in der Hauptstrahlrichtung. «Rundum» meint dabei ein halbkugelförmiges Abstrahlprofil, wie es eine Dipolantenne besitzt. Will man sich auf eine kugelförmige («isotrope») Abstrahlung beziehen, so spricht man von EIRP (Equivalent Isotropic Radiated Power). Dank der Angaben von ERP- beziehungsweise EIRP-Leistungen werden Antennen mit unterschiedlichen Richtwirkungen (Bündelungsgrad) vergleichbar. Je höher der ERP-Wert ist, desto höher sind auch die Feldstärken im Hauptstrahl.
Bei 5G ist der feste ERP-Wert jedoch nicht ohne weiteres anwendbar, da keine feste Abstrahlcharakteristik mehr besteht. 5G-Sender passen ihre Abstrahlcharakteristik mit «Beam Forming» an den Nutzer und dessen Anforderungen an. So erhält ein weiter entfernter Nutzer einen schmalen, langen Strahl («Beam») und ein naher Nutzer einen breiten, kurzen Strahl. Wie bereits bei 4G variiert auch die Abstrahlenergie je nach Nutzer und Anwendung. Während zum Beispiel Videostreaming im Zug permanent viel Bandbreite benötigt und entsprechend kräftige Strahlen bedingt, übermitteln IoT-Anwendungen (Internet of Things) meist nur wenige Daten während einer kurzen Dauer. 5G strahlt somit nur so viel wie nötig und ohne festen Abstrahlwinkel.



Das könnte Sie auch interessieren