Öffentlicher Intrusionstest
08.02.2019, 08:33 Uhr

Post lässt das E-Voting-System hacken – mit Einschränkungen

Die Post lässt ihr E-Voting-System ab Februar von Hackern aus aller Welt auf Schwachstellen prüfen. Nicht alle Angriffe sind beim Test jedoch erlaubt.
(Quelle: Die Schweizerische Post AG)
Das E-Voting-System der Post wird ab dem 25. Februar während eines Monats einem sogenannten Intrusionstest unterzogen. Hacker aus aller Welt können in dieser Zeit das System angreifen und so einen Beitrag zu seiner Sicherheit leisten.
Beim System der Post handle es sich um das erste schweizerische System, das vollständig verifizierbar sei, heisst es in einer Mitteilung der Bundeskanzlei vom Donnerstag. Dies erlaube einen breiteren Einsatz von E-Voting. Die vollständige Verifizierbarkeit gewährleiste, dass systematische Fehlfunktionen infolge von Softwarefehlern, menschlichen Fehlleistungen oder Manipulationsversuchen erkannt würden. Gemäss den Anforderungen des Bundesrechts müsse dieses System vor dem Ersteinsatz zertifiziert werden und der Quellcode sei offen zu legen.
Zusätzlich hätten Bund und Kantone entschieden, das E-Voting System vor dem Ersteinsatz einem öffentlichen Intrusionstest zu unterziehen. Bei diesem Test, auch Pentest genannt, werde die Sicherheit geprüft, indem das System angegriffen werde. Ein Intrusionstest werde bereits im Rahmen der Zertifizierung durch eine akkreditierte Stelle durchgeführt. Mit dem öffentlichen Intrusionstest könne die Sicherheit nun zusätzlich durch eine Vielzahl von Menschen geprüft werden.

Quellcode veröffentlichen

Die Anforderungen für den öffentlichen Intrusionstest verpflichten die Systemanbieter, ihr System während vier Wochen für den Test zur Verfügung zu stellen. Die Hacker-Community soll versuchen, Stimmen zu manipulieren, abgegebene Stimmen zu lesen sowie Sicherheitsvorkehrungen ausser Kraft zu setzen oder zu umgehen, welche die Stimmen und sicherheitsrelevante Daten schützen. Als Grundlage für diese Tests müssten die Systemdokumentation sowie der Quellcode vorgängig veröffentlicht werden.
Die Post stelle das System vom 25. Februar bis 24. März für den Test zur Verfügung: Die auf Intrusionstests spezialisierte Firma SCRT werde im Auftrag von Bund und Kantonen die Teilnehmenden registrieren. Sie bewerte auch die Rückmeldungen und nehme zu ihnen sobald als möglich Stellung.



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