E-Health 27.04.2022, 13:44 Uhr

Elektronisches Patientendossier: Bundesrat nimmt Heft in die Hand

Bei der Einführung des elektronischen Patientendossiers harzt es seit Jahren. Nun will der Bundesrat das Heft in die Hand nehmen. Das Dossier soll künftig als Instrument der obligatorischen Krankenversicherung gelten. Damit erhält der Bund weitreichende Kompetenzen.
(Quelle: ZHAW)
Die Landesregierung beauftragte am Mittwoch das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), eine Vorlage für die Vernehmlassung zu erarbeiten. Sie stellte fest, dass bei der Einführung und Verbreitung des elektronischen Patientendossiers eine klare Kompetenz- und Aufgabenteilung fehle. Zudem mangelt es an einer nachhaltigen Finanzierung.
Das EDI hatte das Bundesgesetz für das elektronische Patientendossier einer grundlegenden Prüfung unterzogen. Aufgrund der Resultate entschied sich der Bundesrat für eine umfassende Revision dieses Gesetzes. Dafür gibt er acht Eckpunkte vor. 

Kompetenzausweitung für den Bund 

Als Instrument der obligatorischen Krankenversicherung soll das elektronische Patientendossier eine höhere Behandlungsqualität erzielen und letztlich Kosten sparen. Durch die Unterstellung unter die Grundversicherung würde der Bund mehr Kompetenzen erhalten. Die Krankenkassen sollen keinen Zugriff auf die Dossiers haben. 
Die Revision soll die Aufgaben und Kompetenzen sowie die Finanzierung durch Bund und Kantone klar regeln. Die Kantone sollen die Kosten für die Daten-Stammgemeinschaften übernehmen und der Bund jene für die Weiterentwicklung. 
Bei der Freiwilligkeit der Patientinnen und Patienten will der Bundesrat zwei Varianten in die Vernehmlassung schicken. Die eine ist die Beibehaltung der Freiwilligkeit, die andere die Möglichkeit, auf Wunsch vom elektronischen Dossier ausgenommen zu werden. Der Bundesrat zieht die zweite Variante vor.



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