Datenschutz 21.11.2019, 08:12 Uhr

Vorsicht bei der Nutzung von US-Cloud-Diensten

Annähernd zur gleichen Zeit wie die DSGVO ist der CLOUD Act in den USA in Kraft getreten - dieser erlaubt US-Behörden den Zugriff auf sensible Daten zur Strafverfolgung. Das ist jedoch nicht DSGVO-konform.
(Quelle: BeeBright / shutterstock.com)
Das Tohuwabohu rund um die Datenschutz-Grundverordnung (DSVGO) im vergangenen Jahr war enorm. Wenig beachtet, ist in den USA - quasi im Windschatten der DSGVO - fast zeitgleich der CLOUD Act in Kraft getreten. Das Akronym steht für Clarifying Lawful Overseas Use of Data. Ziel und Zweck des CLOUD Act ist es, US-Behörden zu ermöglichen, im Rahmen der Strafverfolgung Zugriff auf Daten zu erlangen, die bei US-Unternehmen gespeichert sind. Das Gesetz verpflichtet US-Unternehmen zur Herausgabe von Daten, die auf ihren Servern vorhanden sind - auch dann, wenn sich diese im Ausland befinden, also etwa in Europa. Zusätzlich sollen bilaterale Rechtshilfeabkommen zwischen den USA und anderen Staaten abgeschlossen werden. Diese würden es auch nicht US-amerikanischen Behörden ermöglichen, Zugriff auf solche Daten zu erhalten.

Microsofts Klage

Der CLOUD Act ist die Folge einer ganzen Reihe von Rechtsstreitigkeiten um die Herausgabe von Daten an US-Behörden. Der prominenteste Fall war United States gegen Microsoft, der bis zur höchsten gerichtlichen Instanz ging, dem Supreme Court. Der CLOUD Act wurde just zu einem Zeitpunkt ratifiziert, als das Department of Jus­tice die Geduld mit Microsoft verlor - und beendete das Verfahren schlagartig. Damals wollte die US-Behörde von Microsoft die Daten eines US-Bürgers, die sich auf Cloud-Servern von Microsoft in Irland befanden. Microsoft verweigerte die Herausgabe und berief sich auf die Datenschutzgesetze Irlands und der EU. Beim CLOUD Act spielt es nun keine Rolle mehr, wo der Cloud-Provider seine Server betreibt, er zwingt ihn gewissermassen dazu, die jeweiligen nationalen Gesetze zu brechen.

Andreas Dumont
Autor(in) Andreas Dumont



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