24.02.2011, 11:17 Uhr

US-Unternehmen verklagt Schweizerische Post

Ein US-Unternehmen hat rechtliche Schritte gegen die Schweizerische Post und weitere helvetische Firmen beim Handelsgericht Zürich eingeleitet. Zankapfel ist IncaMail, die Informationsplattform der Post für sichere elektronische Kommunikation.
RPost UK, eine auf sichere E-Mail-Kommunikation spezialisierte Tochter der amerikanischen RPost-Gruppe, unternimmt in der Schweiz rechtliche Schritte wegen IncaMail. Konkret werden der Schweizerischen Post, ihren Gesellschaften SwissSign undSwiss Post Solutions sowie dem Küsnachter E-Mail-VerschlüsselungsexpertenTotemo Patentverletzungen vorgeworfen.

Wie die Zürcher Anwaltskanzlei von RPost mitteilt, hat man ein vorsorgliches Verbot beantragt. Dieses betrifft das weitere Anbieten der IncaMail-Technologie und damit verbundener Dienstleistungen durch die Schweizerische Post.

Nach Auffassung von RPost würden die Angebote der Schweizerischen Post zwei europäische Patente des US-Unternehmens verletzen. Mit dem RPost-Angebot «Registered Mail» können Anwender rechtlich verbindlich Dokumente elektronisch per Einschreiben verschicken und den Versand, Inhalt und Empfang zeitlich belegen. US-Behörden würden diese Technik seit dem Jahr 2003 nutzen. Zudem biete man sie seit 2004 auch in der Schweiz an, heisst es.

Neuerliches Gerichtsverfahren in den USA

Bereits im vergangenen Jahr hat RPost eine Patentrechtsklage gegen die Schweizerische Post in den USA eingereicht. Dabei haben die beiden Parteien dann einen Vergleich geschlossen, dessen Inhalt laut RPost allerdings vertraulich ist. Nach Auffassung des US-Unternehmens verletzt die Schweizerische Post allerdings «auch die für die USA erzielte vertragliche Einigung. Deshalb sah man sich gezwungen, gleichzeitig ein erneutes Gerichtsverfahren in den USA einzuleiten».
Was die Schweizerische Post zu den mutmasslichen Patentverletzungen sagt, lesen Sie auf der nächsten Seite. Laut Frank Marthaler, Leiter Swiss Post Solutions, beruht IncaMail auf einer in ihren Grundzügen bekannten Technik. Die Schweizerische Post gehe davon aus, dass sie damit keine Patentrechte verletzt, so Marthaler.

Angesichts der technologischen Entwicklungen im Bereich der sicheren Übermittlung digitaler Nachrichten ist die Post der Auffassung, dass dieses Vorgehen von RPost ungerechtfertigt ist, sagt das Post-Konzernleitungsmitglied. Die Schweizerische Post klärt gemäss Marthaler ihre Möglichkeiten sowie das weitere Vorgehen in dieser rechtlichen Auseinandersetzung ab. IncaMail respektive die Plattformtechnologie will der gelbe Riese jedenfalls verteidigen.
Auch zum in den USA geschlossenen Vergleich mit RPost äussert sich Marthaler: Die Post hat sich seinen Angaben zufolge im Frühjahr 2010 mit RPost aussergerichtlich geeinigt, woraufhin die Klage zurückgezogen wurde. RPost hätte im Dezember 2010, trotz bestehender Vereinbarung in den USA, erneut eine Klage gegen die Schweizerische Post eingereicht, so Marthaler. Dabei hätte die Post keine Gelegenheit gehabt, zu den darin erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen. Die nun beim Handelsgericht Zürich eingereichte Klage beruhe auf den gleichen Vorwürfen wie die Klage in den USA, erläutert der Chef von Swiss Post Solutions.

Gegen den Erlass einer einstweiligen Verfügung will sich die Schweizerische Post laut Marthaler jedenfalls «mit allen rechtlichen Mitteln zur Wehr setzen». Über weitere Details des laufenden Verfahrens könne man vorerst keine weitere Auskunft erteilen. Kunden der Post seien von dieser Klage nicht betroffen, heisst es.

Wie die Website der SF-Tagesschau berichtet, hat die Post bis zum 17. März Zeit, ihre Position gegenüber dem Zürcher Handelsgericht zu erläutern. 
Harald Schodl



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