Klare Schranken für Gesichts- und Spracherkennung gefordert

Oft fehlt die Zuverlässigkeit 

Die Studie wurde im Auftrag der Stiftung TA-Swiss von einer Projektgruppe des Fraunhofer-Instituts für System und Innovationsforschung (ISI) und des Instituts für Europarecht der Universität Freiburg im Uechtland durchgeführt. Eine Begleitgruppe unter der Leitung des früheren Datenschützers des Kantons Zürich, Bruno Baeriswyl, unterstützte die Arbeiten. 
Acht Anwendungsgebiete untersuchten die Studienautorinnen und -autoren. Das Spektrum reicht von den «smarten» Lautsprechern, welche auf stimmliche Befehle reagieren, über die Erkennung von Krankheiten durch Gesichts- oder Stimmmerkmale bis zur Überwachung von Fans in Sportstadien. 
Das Fazit der Projektgruppe: Noch fehlt bei vielen Anwendungen die Zuverlässigkeit - die Erkennung beispielsweise von Gesichtern funktioniert bei guten Bedingungen. Wenn sich die Menschen bewegen, wird hingegen schwieriger. Die Herstellerangaben sind nicht immer überprüfbar. 
Bruno Baeriswyl sagte vor den Medien, falls die Polizei beim Filmen von Demonstrationszügen Gesichtserkennungssoftware einsetzen würde, wäre jedenfalls das Zürcher Polizeigesetz zu wenig präzise formuliert. 

Auch 1000 Personen befragt 

Die 371-seitige Studie stützt sich auf einschlägige Literatur, Medienberichte, Diskussionen in Fokusgruppen und eine repräsentative Online-Umfrage bei tausend Personen. Diese hat ergeben, dass das breite Publikum Vorteile der Sprach- und Gesichtserkennungstechnologien etwa bei einem Sicherheitsgewinn und bei Effizienzsteigerungen sieht.
Gegen den Einsatz dieser Techniken sprechen laut den Befragten Datenschutzbedenken, Sorge vor der Unzuverlässigkeit der Technologie und vor Missbrauch. Fazit dieser Befragung ist laut den Forscherinnen und Forschern auch, dass es in der Bevölkerung erhebliche Wissenslücken gibt.



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