Biometrie 25.10.2022, 14:05 Uhr

Klare Schranken für Gesichts- und Spracherkennung gefordert

Die Schweizerische Stiftung für Technologiefolgen-Abschätzung (TA-Swiss) fordert Schranken für den Einsatz von Sprach- und Gesichtserkennung. Denn die Techniken bringen Gefahren mit sich, wie einer Studie der Organisation zu entnehmen ist.
Gesichtserkennung bietet Chancen, birgt aber auch Gefahren, so eine Studie von TA-Swiss
(Quelle: Gerd Altmann/Pixabay)
Spracherkennungssysteme wie «Alexa» oder Gesichtserkennungsprogramme wie zum Entsperren des Mobiltelefons bergen laut einer Studie der Schweizerischen Stiftung für Technologiefolgen-Abschätzung (TA-Swiss) etliche Chancen. Weil sie aber auch Gefahren mit sich bringen, plädieren die Autorinnen und Autoren für klare Schranken. 
Öffentliche Stellen wie etwa die Polizei sollten die Stimm-, Sprach- und Gesichtserkennung nur unter Voraussetzung einer klaren gesetzlichen Grundlage nutzen können, steht in der Studie, welche am Dienstag in Bern vor den Medien präsentiert wurde. 
Notwendigkeit und Zweck des Einsatzes müssten präzise genannt und die Bearbeitung der Daten müsse auf das strikt Notwendige beschränkt werden. Betroffenen sei die Möglichkeit zu geben, der Erhebung von biometrischen Angaben zuzustimmen oder sie zu verweigern - in diesem Fall, ohne dass Nachteile wie längere Wartezeiten oder höhere Kosten entstünden.

Keine automatisierte Entscheide und Echtzeitüberwachung

Wo es um Anwendungen mit nicht akzeptablen Datenschutzrisiken gehe, brauche es ein Verbot. Nicht zulässig sein darf für die Autorinnen und Autoren automatisierte staatliche Echtzeitüberwachung. 
Auch automatisierte Entscheide gestützt auf Stimm-, Sprach- oder Gesichtstechnologien etwa im Gesundheitsbereich und bei Banken soll es nicht geben, dazu auch keine Aufmerksamkeitsanalysen von Schülerinnen und Schülern. Mit dem Internet verknüpfte Datenbrillen sollen in der Öffentlichkeit ebenfalls nicht zulässig sein. 
Acht Empfehlungen umfasst die Studie. Dazu gehört auch mehr Aus- und Weiterbildung und ausreichende Ressourcen beispielsweise für Datenschutzbehörden. Die Autorinnen und Autoren raten auch, bei Verfahren zur Authentifizierung mehrere Faktoren zu verwenden, also beispielsweise das Gesichtsbild mit einem Passwort zu ergänzen. 



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