Inspiriert von der DSGVO 29.06.2018, 11:13 Uhr

Kalifornien verabschiedet Gesetz für besseren Datenschutz

Der US-Bundesstaat Kalifornien hat ein neues Datenschutz-Gesetz verabschiedet. Es soll für User mehr Transparenz schaffen und ihnen die Möglichkeit geben, die kommerzielle Nutzung ihrer Daten zu verbieten.
Der US-Bundesstaat Kalifornien – die Wiege zahlreicher Technologiekonzerne – hat ein Gesetz für einen besseren Datenschutz von Internetnutzern verabschiedet. Senat und Repräsentantenhaus des US-Bundesstaates billigten am Donnerstag den «California Consumer Privacy Act». Gouverneur Jerry Brown unterzeichnete das Gesetz. Inspiriert von der seit Ende Mai in der EU geltenden Datenschutzgrundverordnung soll das Gesetz am 1. Januar 2020 in Kraft treten. Es verpflichtet Unternehmen offenzulegen, welche Kunden- und Nutzerdaten sie speichern. Gleichzeitig sollen Nutzer die Möglichkeit erhalten, die Verwendung ihrer persönlichen Daten zu kommerziellen Zwecken zu untersagen.
Unter anderem sollen die Internetfirmen einen Link anbieten, mit dem Nutzer ohne grossen Aufwand den Weiterverkauf ihrer Daten untersagen können. Zwangsmassnahmen wie Bussgelder sind nicht vorgesehen. Konsumenten sollen aber die Möglichkeit bekommen, juristisch gegen die Unternehmen vorzugehen.

Reaktion auf Facebook-Skandal

Nach Angaben von Medien und Verbänden ist es das erste Gesetz dieser Art in den USA. Kalifornien reagiert damit auch auf den Daten-Skandal beim Internetkonzern Facebook, der deswegen unter massivem Druck steht. Dabei ging es um das Abschöpfen von Informationen über 87 Millionen Nutzer, die bei der Datenanalyse-Firma Cambridge Analytica gelandet waren. Die Daten sollen dann unerlaubt für den Wahlkampf des heutigen US-Präsidenten Donald Trump genutzt worden sein.
In Europa gilt seit Ende Mai die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie macht Unternehmen und Organisationen europaweit gültige Vorgaben für die Speicherung von Kunden- und Nutzerdaten – betroffen sind aber auch Firmen in Drittländern – die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten. Plattformen müssen von ihren Nutzern eine «freie, spezifische, informierte und eindeutige» Zustimmung zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einholen.



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