Aufsicht bemängelt Datenverarbeitungspraxis des NDB

Seltene Komplettüberwachung

Weiter kommt die Aufsichtsbehörde zum Schluss, dass der Nachrichtendienst nur selten alle Register zieht, um Personen zu beobachten. Die Zahl der von einer genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahme betroffenen Personen sei gemessen an der Gesamtbevölkerung der Schweiz verschwindend klein.
Die AB-ND ist der Auffassung, dass dieses invasivste Mittel des NDB verhältnismässig eingesetzt wird. Der NDB kann damit tief in die Grundrechte betroffener Personen eingreifen. Insofern sei die tendenziell zurückhaltende Anwendung angemessen.

63 Empfehlungen an den Bund

Die AB-ND will für die Bevölkerung Transparenz über nachrichtendienstliche Tätigkeiten schaffen. Die Behörde erhält Zugang und Einblick in Dokumente, Prozesse und Räumlichkeiten, deren Zugänge der Öffentlichkeit nicht nur verwehrt sind, sondern die auch bewusst vor ihr geschützt werden.
Die Aufsichtsbehörde führte im vergangenen Jahr insgesamt 19 Prüfungen bei den Nachrichtendiensten durch, aus welchen 63 Empfehlungen resultierten. Diese wurden an die Vorsteherin des Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) adressiert.

Keine Schlüsse zur Crypto-Affäre

Keine Kommentare macht die Aufsichtsbehörde betreffend Geheimdienst-Affäre. Die Enthüllungen im Zusammenhang mit der Crypto AG fielen nicht in den Berichtszeitraum 2019 und seien somit auch nicht Teil des Tätigkeitsberichtes, schreibt die AB-BA.
Derzeit setzt sich die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) der Räte mit den Cryptoleaks auseinander. Mit ihrer Inspektion will sie als Oberaufsicht über die Nachrichtendienste und die Geheimbereiche des Bundes nun klären, wer in der Schweiz wann was wusste.
Untersucht werden sollen die Berührungspunkte von Bundesstellen mit ausländischen Nachrichtendiensten in dieser Sache. Die GPDel will auch abklären, ob und inwieweit der Bundesrat informiert war. Ein Bericht wird Mitte des laufenden Jahres erwartet.



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