26.06.2013, 11:13 Uhr
Recht auf Vergessenwerden im Internet gibt es nicht
Suchmaschinen müssen Personendaten nur löschen, wenn diese der Unwahrheit entsprechen. Ein allgemeines Recht auf Sperrung gibt es aber nicht, urteilt ein EU-Gutachter.
Die Spanische Datenschutzbehörde hatte Google aufgefordert, einen Namen aus dem Index zu löschen. Grund: Bei dessen Eingabe erscheint ein Link zu einer spanischen Zeitung, in der der Name des Betroffenen von einer staatlichen Stelle 1998 im Zusammenhang mit einer Zwangsversteigerung genannt worden war, schreibt futurezone. Weil er die Sache für lange erledigt sah, wollte der Mann diese Daten löschen lassen. Google weigerte sich, es kam zur Gerichtsverhandlung. Ein Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) rät zur Ablehnung der Klage. Er meinte in seinem Schlussantrag im «Streit um das Vergessenwerden im Intenet», dass es darauf kein Recht geben würde. Dienstanbieter wie Google seien nicht dafür verantwortlich, welche Daten ihre Suchmaschinen auf fremden Webseiten finden. Einzig wenn Daten nicht korrekt sind, gibt es ein EU-Recht, das deren Löschung erlaubt. Das Urteil des europäischen Gerichtshofs wird in einigen Monaten erwartet, es ist allem Anschein nach nicht davon auszugehen, dass das Gericht dem Schlussantrag widerspricht.