Ständerat heisst Gesetz zu Informationssicherheit gut

Systeme schützen

Der bisher grösste bekannte Hacker-Angriff betraf den bundeseigenen Rüstungskonzern RUAG. Das neue Gesetz enthält nun Grundsätze zum Schutz von Informationssystemen. So werden die Behörden verpflichtet, die Informatikmittel vor Missbrauch zu schützen.

Der Bundesrat hat aber nicht nur Cyber-Angriffe im Visier. Spionage werde auch immer noch mit alten Methoden durchgeführt, schreibt er in seiner Botschaft ans Parlament. Neben technischen brauche es vor allem organisatorische Massnahmen.

«Vertraulich» und «Geheim»

Das Gesetz enthält Bestimmungen zum Risikomanagement und zur Klassifizierung von Informationen. Das Klassifizierungssystem soll weiterhin dreistufig sein: «Intern», «Vertraulich» und »Geheim». Räume, in denen häufig vertrauliche oder geheime Informationen bearbeitet werden, können als Sicherheitszone bezeichnet werden. In solchen können auch störende Fernmeldeanlagen betrieben werden.

Weiteres Thema sind die Personensicherheitsprüfungen. Deren Zahl will der Bundesrat senken. Künftig sollen sich nur noch jene Personen der Prüfung unterziehen müssen, die in der Bundesverwaltung eine «sicherheitsempfindliche» Tätigkeit ausüben. Zudem soll es nur noch eine Grundsicherheitsprüfung und eine erweiterte Prüfung geben. Die erweiterte Prüfung mit Befragung will der Bundesrat abschaffen.

Der Ständerat hat diese Bestimmungen auf Antrag seiner Kommission ergänzt: Auch externe Mitarbeitende sollen zwingend geprüft werden, wenn sie sicherheitsempfindliche Tätigkeiten ausüben. Weiter verankerte er im Gesetz, dass das Staatssekretariat für Migration Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer auf ihre Vertrauenswürdigkeit hin prüfen lassen kann.

Der Ständerat hiess das Gesetz mit 39 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen gut. Die Vorlage geht nun an den Nationalrat.


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