Ständerat heisst Gesetz zu Informationssicherheit gut
AHV-Nummer zur Identifikation
Unbestritten war im Ständerat auch eine Ergänzung, welche die vorberatende Kommission vorgeschlagen hatte. Demnach sollen die Behörden künftig die AHV-Nummer systematisch als Personenidentifikator verwenden dürfen.
Die Verwendung der AHV-Nummer sei im Parlament immer akzeptierter, sagte Baumann dazu. Auch der Bundesrat zeigte sich mit der Ergänzung einverstanden. Er plant ohnehin eine Vorlage zur Verwendung der AHV-Nummer. Laut Parmelin soll diese bis Mitte nächsten Jahres vorliegen.
Die Verwendung der AHV-Nummer sei im Parlament immer akzeptierter, sagte Baumann dazu. Auch der Bundesrat zeigte sich mit der Ergänzung einverstanden. Er plant ohnehin eine Vorlage zur Verwendung der AHV-Nummer. Laut Parmelin soll diese bis Mitte nächsten Jahres vorliegen.
Datenschützer dagegen
Die kantonalen Datenschutzbeauftragten wünschen eine Entwicklung in die andere Richtung: Vor kurzem forderten sie die Kantone auf, künftig auf den Gebrauch der AHV-Nummern zur Personenidentifikation zu verzichten. Das Risiko einer missbräuchlichen Verwendung sei zu hoch, argumentierten sie.
Durch die Verwendung der AHV-Nummer in verschiedenen Bereichen könnten Personendaten leicht verknüpft werden. Bei vielen Datenbanken seien aber die Sicherheitsmassnahmen ungenügend. Die Datenschützern fordern daher verschiedene Nummern für verschiedene Bereiche.
Durch die Verwendung der AHV-Nummer in verschiedenen Bereichen könnten Personendaten leicht verknüpft werden. Bei vielen Datenbanken seien aber die Sicherheitsmassnahmen ungenügend. Die Datenschützern fordern daher verschiedene Nummern für verschiedene Bereiche.