Ständerat heisst Gesetz zu Informationssicherheit gut

AHV-Nummer zur Identifikation

Unbestritten war im Ständerat auch eine Ergänzung, welche die vorberatende Kommission vorgeschlagen hatte. Demnach sollen die Behörden künftig die AHV-Nummer systematisch als Personenidentifikator verwenden dürfen.

Die Verwendung der AHV-Nummer sei im Parlament immer akzeptierter, sagte Baumann dazu. Auch der Bundesrat zeigte sich mit der Ergänzung einverstanden. Er plant ohnehin eine Vorlage zur Verwendung der AHV-Nummer. Laut Parmelin soll diese bis Mitte nächsten Jahres vorliegen.

Datenschützer dagegen

Die kantonalen Datenschutzbeauftragten wünschen eine Entwicklung in die andere Richtung: Vor kurzem forderten sie die Kantone auf, künftig auf den Gebrauch der AHV-Nummern zur Personenidentifikation zu verzichten. Das Risiko einer missbräuchlichen Verwendung sei zu hoch, argumentierten sie.

Durch die Verwendung der AHV-Nummer in verschiedenen Bereichen könnten Personendaten leicht verknüpft werden. Bei vielen Datenbanken seien aber die Sicherheitsmassnahmen ungenügend. Die Datenschützern fordern daher verschiedene Nummern für verschiedene Bereiche.


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