13.03.2013, 08:42 Uhr

Nationalrat will Roaming-Gebühren senken

Wer das Handy im Ausland benutzt, soll weniger tief in die Tasche greifen müssen.
Der Nationalrat will die Roaming-Gebühren der Telekomfirmen beschränken
Nicht das erste Mal hat der Nationalrat am Dienstag auf tiefere Roaming-Gebühren gepocht. Er stimmte einer Motion von alt Nationalrat Thomas Fuchs mit grosser Mehrheit zu. Der Vorstoss verlangt vom Bundesrat, verbindliche Höchsttarife für ein- und abgehende Anrufe und SMS im Ausland festzulegen. Die EU kenne seit Jahren solche Höchsttarife, sagte Natalie Rickli (SVP/ZH). Bundesrätin Doris Leuthard zeigte ein gewisses Verständnis für das Anliegen. Auch der Bundesrat sei der Meinung, dass Roaming für Schweizer Kunden nach wie vor relativ teuer sei, sagte sie. Leuthard erinnerte aber daran, dass sich die Roaminggebühren aus den Kosten ergäben, die der Schweizer Telekomanbieter dem auslndischen Netzbetreiber für die Netznutzung bezahlen müsse. Einseitig festgelegte Preisobergrenzen seien nicht sachgerecht, weil die Schweizer Unternehmen die Zeche dafür bezahlen müssten. Der Nationalrat liess sich davon nicht beeindrucken und stimmte der Motion mit 162 zu 12 Stimmen bei 9 Enthaltungen zu. Ähnlich wuchtig hatte er schon 2011 einen Vorstossmit dem gleichen Anliegen angenommen. Die Stnderatskommission hat diese Motion allerdings vor wenigen Wochen zur Ablehnung empfohlen. Sie ist der Auffassung, dass den raschen Entwicklungen von neuen Technologien und Preismodellen mit Höchsttarifen nicht gebührend Rechnung getragen wird. Die Kommission möchte den Bundesrat stattdessen auffordern, bis Ende 2014 über die Entwicklung der Roaming-Gebühren Bericht zu erstatten. Ein entsprechendes Postulat hiess sie einstimmig gut. Der Bericht soll zeigen, ob Handlungsbedarf besteht und was gegen eine Angleichung der Schweizer Roaming-Tarife an jene der EU spricht. Die EU hat für ihre Mitgliedstaaten verbindliche Obergrenzen sowohl bei den Vorleistungs- als auch bei den Endkundenpreisen festgelegt und diese schrittweise gesenkt.



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