Industrie 4.0 29.05.2015, 10:43 Uhr

Bundesrat sieht keinen Bedarf für Masterplan

Edith Graf-Litscher fordert vom Bundesrat einen Bericht, in welchem erklärt wird, wie die Schweiz die Industrie 4.0 erfolgreich meisten kann. Dem Bundesrat ist das verständlicherweise zu viel Arbeit. Denn gefordert sind auch andere, allen voran die Wirtschaft.
Keine einfache Aufgabe für den Bundesrat: Er soll in einem Bericht darlegen, wie die Schweiz in der Industrie 4.0 «ihre führende Position als innovative Wissens- und Industriegesellschaft zurückgewinnen, erhalten und ausbauen kann». Das fordert Nationalrätin Edtih Graf-Litscher (SP/TG) mittels Postulat. Im gleichen Bericht soll der Bundesrat erklären, wie die daraus resultierenden Effizienzgewinne sozial gerecht verteilt werden. Und soll die Frage beantworten, wie «die Errungenschaften der sozialen Sicherheit, des Wohlstands, der Demokratie, der Schutz der Privatsphäre und die Chancengleichheit sichergestellt werden». Eine solche Aufgabe wäre auch für jemanden, der nebenbei kein Land zu führen hat, eine relativ zeitaufwendige Angelegenheit. Trotzdem hat es der Bundesrat geschafft, bereits zwei Monate nach Einreichung des Postulats eine Antwort zu liefern. Wenig überraschend bleibt diese aber oberflächlich, auch wenn  dafür viel Text gebraucht wird. Zusammengefasst ist sich der Bundesrat bewusst, dass IKT eine immer wichtigere Rolle für Gesellschaft, Politik und Wirtschaft in der Schweiz spielt. Und dass sich die Schweiz entsprechend wappnen musse. Allerdings vertraut das 7-köpfige-Gremium auf die Anpassungsfähigkeiten der Schweiz, die nicht das erste Mal mit solch umfassenden Veränderungen ihrer wirtschaftlichen und industriellen Struktur konfrontiert sei. Zudem sei es ja gar nicht sicher, ob die Veränderungen der Industrie 4.0 tatsächlich so radikal und abrupt sein werden, wie das heute erwartet werde. Trotzdem habe er sich schon darauf vorbereitet und verschiedene Strategien entwickelt. Insbesondere die Strategie für eine Informationsgesellschaft der Schweiz, die von spezifischeren Strategien wie der nationalen Strategie zum Schutz vor Cyberrisiken, der E-Government-Strategie-Schweiz und der Strategie eHealth Schweiz begleitet werde. Diese und andere Bestrebungen sollten genügen, um Edith Graf-Litscher zufriedenzustellen, findet der Bundesrat und konkludiert: «Ein separater Bericht über ein so breites und vielfältiges Thema ist in diesem Fall nicht zweckmässig.» Ablehnung mit Hintertürchen Obwohl der Bundesrat das Postulat also zur Ablehnung empfielt, lässt er für Graf-Litscher und ihre 52 Mitunterzeichner eine Hintertür offen: «Bei Bedarf - und wo dies Ressourcen erlauben - werden gezieltere Studien zu den entsprechenden Auswirkungen auf die Wirtschaft und die Arbeitswelt veranlasst». Auch wenn die Antwort des Bundesrats absolut nachvollziehbar ist, das Postulat von Edith Graf-Litscher trifft einen wunden Punkt. Zwar gibt es all die vom Bundesrat erwähnten Strategien und noch einige weitere Massnahmen, allerdings befassen sich diese fast ausschliesslich mit der Adaption neuer Technologien. Wie diese aber die Sozialgesellschaft verändern werden, ist ein ebenso grosses Problem, das sehr stiefmütterlich behandelt wird. So schreibt Graf-Litscher von konkreten Problemen, die auf die Schweiz zukommen werden: «Wir müssen damit rechnen, dass in vielen Bereichen der traditionellen Wirtschaft rund 50 Prozent der Lohn-Arbeitsplätze verloren gehen werden.» Darüm müsse man in der Lage sein, neue wissenschaftliche und technische Berufsfelder mit ihren Anforderungen zu identifizieren und zu fördern. Zudem müsse der Weiterbildungs- und Umschulungsbedarf am Arbeitsplatz künftig rechtzeitig erkannt und entsprechende Angebote zur Nach- und Höherqualifizierung geschaffen werden. Nur so lasse sich verhindern, dass der technologiegetriebene Einwanderungsdruck weiter zunehme. Damit diese Umstellungen möglich sind, müssen sich für Litscher-Graf alle Bildungsinstitutionen und auch alle direkt und indirekt betroffenen Branchen «auf diese fundamentale technologische Revolution frühzeitig neu ausrichten». Auch die Frage der Bürgerrechte muss genau angeschaut werden. So, wie die derzeit diskutierten BPF- und NDB-Gesetze bald aussehen werden ist klar, dass die Sicherheit der Gemeinschaft derzeit über die Privatsphäre des Einzelnen gestellt werden soll. Ist das ein Trend, der fortgeführt werden soll? Oder ab wann sollen Gesetze Grenzen festlegen? Und sind diese national oder international geltend? Diese Fragen können nicht nur vom Bundesrat alleine beantwortet werden.



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