20.12.2012, 10:26 Uhr
Bundesrat will elektronischen Geschäftsweg fördern
Die Anwendung der elektronischen Signatur soll für juristische Personen und Behörden vereinfacht werden. Die gesetzlichen Richtlinien sollen bis Ende 2013 geschaffen werden.
Seit 2005 ist die digitale Signatur der Unterschrift von Hand in der Schweiz per Gesetz gleichgestellt. Dafür müssen aber verschiedene Anforderungen erfüllt werden, die im Bundesgesetz ber Zertifizierungsdienste im Bereich elektronischer Signatur (ZertES), geregelt sind. Seit Beginn gibt es Kritik, dass diese Anforderungen zu hoch sind. Deswegen wird die elektronische Signatur auch nur selten genutzt. So wird beispielsweise praktisch überall für die digitale Signatur ein Chip von Siemens eingesetzt. Dieser ist allerdings nach deutschem Recht gebaut und in Deutschland muss für die Anerkennung der Signatur zusätzlich ein Pin eingegeben werden. Wer aber nur Bankauszüge oder Gerichtsurteile anschauen will, könnte sich diesen Aufwand eigentlich sparen. Deswegen wird im Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD)geprüft, welche Möglichkeiten die elektronische Signatur vereinfachen könnten. Gut vorstellbar wäre beispielsweise ein elektronisches Siegel, das für Dokumente verwendet wird, bei denen egal ist, wer es unterschreibt. Allerdings sind die Möglichkeiten des EJPD beschränkt. «Eine Unterschrift ist immer eine Unterschrift, es gibt keine Möglichkeit, die Signaturanforderung herunterzusetzen», sagt Urs Paul Holenstein, Sprecher des Departements. Das EJPD muss nun auf Anweisung des Bundesrats bis Mitte 2014 ? in Zusammenarbeit mit anderen Departementen ? eine Möglichkeit finden, die elektronische Signatur trotzdem massentauglicher zu machen.