30.11.2015, 13:11 Uhr

Büpf-Vorratsdatenspeicherung doch nur 6 Monate? Den Gegnern ist es egal.

Kurz bevor das Büpf endgültig verabschiedet wird, bahnt sich eine Wende an. Mit der Verkürzung der Aufbewahrungspflicht soll das drohende Referendum abgewendet werden. Ein hoffnungsloses Unterfangen.
Das revidierte Bundesgesetz zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs wird in den nächsten Wochen verabschiedet. Es steht noch die Differenzbereinigung an, doch die Rte sind sich im Grundsatz einig: Die Strafverfolgungsbehörden erhalten mehr Kompetenzen und dürfen unter anderem Staatstrojaner einsetzen. Vorausgesetzt, gegen das Gesetz wird kein Referendum ergriffen. Denn obwohl die Abstimmungen deutlich zugunsten des neuen Gesetzes verliefen, war auch der Widerstand nicht überhörbar. Die Grünen, die Piraten und verschiedene Jungparteien ? gemeinsam mit etablierten Mitgliedern ihrer Mutterparteien wie Neunationalrat Franz Grütter (SVP) - drohten schon vor den Abstimmungen mit einem Referendum und bekräftigen diese Absichten in den letzten Monaten bei verschiedenen Gelegenheiten. Um dieses Referendum zu verhindern, haben sich die Rechtskommissionen der beiden Räte kurz vor der Differenzbereinigung zu einem überraschenden Schritt entschlossen: Sie wollen die Vorratsdatenspeicherung auf sechs Monate reduzieren, schreibt die Schweiz am Sonntag.

Status Quo genügt nicht

Sechs Monate war bislang schon die Zeit, welche Provider Randdaten für die Strafverfolgungsbehörden speichern mussten. Mit dem revidierten BÜPF hätte diese auf zwölf Monate ausgeweitet werden sollen. Was die Rechtskommissionen nun offenbar nicht mehr so optimal finden und auf Gleichgesinnte in ihren Räten hoffen: «Ich gehe davon aus, dass der Antrag eine Mehrheit findet», wird CVP-Ständerat Stefan Engeler, Mitglied der ständerätlichen Rechtskommission, in der Schweiz am Sonntag zitiert. Im Nationalrat könnte es enger werden, doch entscheidend ist das nicht. Denn die Einschätzung des abtretenden Zürcher Nationalrats Daniel Vischer (Grüne), dass bei einer Reduktion der Vorratsdatenspeicherung auf sechs Monate «das BÜPF-Referendum gestorben» sei, ist völlig falsch. Vielen Gegnern geht es nicht um technische Details des Gesetzes sondern um das Gesetz an sich. Sie sehen keinen Sinn darin, dass der Staat Daten auf Vorrat speichern soll. Entsprechend werden sie am BÜPF-Referendum festhalten, wie uns Denis Simonet, Mediensprecher der Piratenpartei Schweiz, sagt: «Es ist schön, dass darüber diskutiert wird, etwas zu ändern. Aber der Vorschlag ist nicht zu Ende gedacht. Nach wie vor wird nicht darüber diskutiert ob es sinnvoll ist, überhaupt ein solches Gesetz einzuführen.» Die Piraten und die anderen Mitglieder des Stop-Büpf-Komitees werden deshalb weiter Werbung gegen das Gesetz machen. Wenn das Gesetz in der Wintersession verabschiedet wird, dürften die Referendumsbefürworter mit der Sammlung der benötigten 50 000 Unterschriften Anfang nächstes Jahr beginnen. Sie haben dann 100 Tage Zeit, genügend Leute zu mobilisieren, die Unterschriftenbögen von den Gemeinden bescheinigen zu lassen und sie bei der Bundeskanzlei einzureichen. Ob das Unterfangen gelingt, ist schwer vorherzusehen. Im Gegensatz zum bereits lancierten Referendum gegen das Nachrichtendienstgesetz, das die Macht des Geheimdiensts einschränken will, dürfte ein Grossteil der Bevölkerung befürworten, wenn Strafverfolgungsbehörden auf richterlichen Beschluss hin mehr Kompetenzen erhalten.



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