22.06.2015, 16:44 Uhr

BÜPF und NDG sind angenommen. Zum Nachteil von Bürger und Gesellschaft.

BÜPF und Nachrichtendienstgesetz sind deutlich angenommen worden. Auch, weil die Gegner die wahren Probleme der Revisionen nicht stark genug hervorgehoben haben.
Letzten Mittwoch verabschiedeten National- und Ständerat das Nachrichtendienstgesetz (NDG) bzw. das BPF. Der Entscheidung vorangegangen waren stundenlange Debatten über Details, die monatelang von Lobbyisten vorbereitet und von Medien analysiert wurden: Wie viel kostet die berwachung, wann darf welches Mittel eingesetzt werden, wer kontrolliert die Kontrolleure? Die einzelnen Punkte wurden auch in der ICT-Branche intensiv diskutiert. Mit Recht, die Auswirkungen der neuen Gesetze sind gross. Bloss: vor lauter Detailversessenheit vergassen leider viele, die Kernfrage der Gesetzesreformen zu beantworten: Wie viel Sicherheit brauche ich, damit ich in Freiheit leben kann? Absolute Freiheit gibt es genau so wenig wie absolute Sicherheit. Wer das eine oder das andere wünscht, soll die Anarchie ausrufen respektive sich in Isolationshaft einweisen lassen, aber sicher nicht an einem demokratischen Prozess teilnehmen. Doch wie viel Privatsphäre sollte der Sicherheit geopfert werden? Ich halte es da mit dem Philosophen und Ökonmen John Stuart Mill. Er schrieb in seinem Aufsatz On Liberty sinngemäss: Wenn das Kollektiv profitiert, sind Einschnitte in die Freiheit nicht nur erlaubt, sondern gewünscht. Nur: Das Kollektiv profitiert weder vom BÜPF noch vom Nachrichtendienstgesetz. Die BÜPF-Befürworter haben es beispielsweise nicht geschafft zu beweisen, wie eine verlängerte Vorratsdatenspeicherung helfen soll, Verbrecher zu schnappen. Es wurde von verbesserter Beweisführung gesprochen, dabei zeigt eine Studie, dass die Polizei fast alle dieser Anfragen in den ersten Tagen tätigt. Ich wäre übrigens einer der Ersten, der für den Einsatz von Staatstrojanern stimmt, wenn diese wirklich helfen, Beweise zu sichern. Aber trotz Anfragen verschiedenster Seiten konnten auch dafür keine Beweise vorgebracht werden. Die Dutzenden restlichen kleinen Debatten im Parlament und in der Bevölkerung zur Entschädigung der Provider oder der wirtschaftlichen Sinnhaftigkeit für Betriebe wie Hotels hätte es deshalb gar nicht mehr gebraucht. Denn wenn der Nutzen der neuen Möglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden nicht bewiesen werden kann, macht ein Eingriff in die Privatsphäre null Sinn. Damit wird lediglich die Freiheit beschränkt, ohne die Sicherheit zu stärken. Das ist eine Verschlechterung für Individuum und Gesellschaft und kein Zustand, den irgendjemand gutheissen kann. Während man dem BÜPF zugutehalten kann, dass der Polizeiapparat mit moderneren Mittel für die Verbrechensbekämpfung ausgerüstet wird, ist das Geheimdienstgesetz NDG unter keinen Umständen sinnvoll. Was die Schlapphüte genau machen, wird nie an die Öffentlichkeit kommen. Die Verantwortlichen haben überhaupt kein Bedürfnis nach Transparenz. Dann sollten wir auch kein Bedürfnis haben, ihre Kompetenzen zu erweitern.



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