17.06.2015, 15:57 Uhr

BÜPF angenommen - inkl. Staatstrojaner und 12 Monaten Datenspeicherung

Die Vorratsdatenspeicherung wird auf 12 Monate ausgeweitet. Der Staatstrojaner wird kommen. Was die Parlamentarier sonst noch zum BÜPF entschieden haben.
Gestern war ein guter Tag für Sicherheitspolitiker in der Schweiz. Sowohl das Bundesgesetz zur Überwachung des Post- und Fernemeldeverkehrs (BÜPF) sowie das Nachrichtendienstgesetz wurden angenommen. Ersteres vom Nationalrat mit 110 zu 65 Stimmen, letzteres vom Ständerat mit 32 zu 5 Stimmen. Staatstrojaner und erweiterte Randdatenspeicherung Dass sich beim BÜPF die Bedenken von Netzaktivisten, Grundrechtler und vornehmlich linken Politiker nicht werden durchsetzen können, zeichnete sich schon im Vorfeld der Debatte ab. Zu geschlossen war der bürgerliche Block und auch Politiker aus dem Lager der SP zogen die Sicherheit der Freiheit vor. Die Auffassung, dass die Strafverfolger nicht vor der Technik kapitulieren müssen, obsiegte. In Zukunft dürfen die Ermittler Staatstrojaner (Gov-Ware) einsetzen und auf Randdaten der Telekomanbieter zurückgreifen. Diese werden neu verpflichtet, die Aufbewahrungspflicht von 6 auf neu 12 Monate zu erweitern. Die Anträge der Minderheit, die Randdatenspeicherung zu beschränken, waren chancenlos. Immerhin zwei kleine Siege konnte Jean Christoph Schwaab (SP) als Sprecher der Minderheit für sich verbuchen: So müssen diese Randdaten auf Servern in der Schweiz gespeichert werden und bei Problemen mit der EDV muss der Eidgenössische Datenschützer informiert werden. In der Schlussabstimmung waren die Kräfteverhältnisse ziemlich eindeutig: Das bürgerliche Lager stimmte mehr oder weniger geschlossen für das BÜPF. Immerhin gab es bei der SVP ein paar Abweichler sowie IT-Unternehmer Ruedi Noser von der FDP. Bis das neue Gesetz in Kraft tritt, muss jedoch zuerst die Referendumsfrist abgewartet werden. Und diese wird wohl nicht ungenutzt verstreichen. Diverse Organisationen haben schon im Vorfeld angekündigt, das Referendum ergreifen zu wollen. So die Digitale Gesellschaft, die sich seit Jahren gegen das BÜPF stellt, die Swico, Jungparteien sowie der Luzerner SVP-Grossrat und Green.ch-CEO Franz Grüter. So liefen die Abstimmungen Gestern tickerten wir die wichtigsten Resultate. Den Verlauf gibt es für Sie untenstehend zum Nachlesen. 19:00 Das war's von unserem Mini-Ticker. Das BÜPF ist durch, das Nachrichtendienstgesetz seit wenigen Minuten wie erwartet ebenfalls. Das gibt einiges aufzuarbeiten und Stimmen einzuholen, was wir in den nächsten Tagen natürlich tun werden. 18:58 Die letzte Abstimmung war nur kosmetischer Natur, trotzdem muss das Resultat erwähnt werden: Der Nationalrat hat das BÜPF mit 110 zu 65 Stimmen (9 Enthaltungen) angenommen. 18:50: Doch noch ein Erfolg für die Gegner: Jean Christophe Schwaab setzt durch, dass Sicherheitsprobleme im Verarbeitungssystem dem Bundesrat, dem EDÖB und der Öffentlichkeit gemeldet werden müssen. Die Wahl fiel mit 91 zu 90 Stimmen äusserst knapp aus. Und Schwaab hätte wohl lieber eine seiner anderen Forderungen erfüllt gesehen. 18:40 Auch die restlichen Abstimmungen laufen so, wie es sich der Bundesrat vorgestellt hat. Diverse Exponenten haben bereits das Referendum angekündigt.  17:30 Der Nationalrat hat sich mit 114 zu 66 Stimmen deutlich für den Staatstrojaner ausgesprochen. 16:59 Wir würden gerne mehr Resultate liefern, aber seit einer Stunde wird über IMSI-Catcher/Gov-Software/Staatstrojaner gesprochen. Zwar haben weder Befürworter noch Opposition etwas Neues zu sagen und kein Parlamentarier wird seine Meinung wegen der Wortmeldungen ändern, aber aus irgend einem Grund heisst es ja «PARLament». 15:57 Die Vorratsdatenspeicherung wird von 6 auf 12 Monaten ausgeweitet, entschied heute der Nationalrat. Obwohl auch in den Wortmeldungen vor der Abstimmung niemand schlüssig erklären konnte, warum 12 Monate besser als 6 sein sollten. Dafür gibt es eine Studie die zeigt, dass die meisten Fälle in den ersten Wochen aufgeklärt werden. Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga leistete sich vor der Abstimmung sogar den Fauxpas zu sagen, dass ja ohnehin nur Daten aufbewahrt werden, welche Provider von sich aus speichern. Das ist aber falsch, denn ohne BÜPF müssten die Provider die Daten nicht speichern und würden das – mindestens offiziell – auch nicht tun. Dennoch kamen diverse Minderheitsantrge nicht durch, als einziger hatte Jean Christophe Schwaab (SP/VD) Erfolg. Sein Vorschlag, dass die Daten zwingend in der Schweiz aufbewahrt werden müssen, wurde von der Mehrheit des Grossen Rats befürwortet.



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