E-Government 27.06.2019, 14:30 Uhr

Der Bundesrat zieht teilweise den E-Voting-Stecker

E-Voting steht in der Schweiz vorerst offiziell nicht mehr zur Verfügung. So lautet der Entscheid des Bundesrats, der damit die Konsequenzen aus der massiven Kritik an einem elektronischen Stimmkanal zieht.
(Quelle: Archiv CW)
Der Bundesrat zieht die Konsequenz aus der massiven Kritik am E-Voting: Nach der Vernehmlassung hat er beschlossen, das E-Voting vorerst nicht als ordentlichen Stimmkanal zuzulassen. Der Versuchsbetrieb soll aber weiterlaufen.
Damit lässt der Bundesrat ein Schwerpunktprojekt im E-Government fallen. Die Mehrheit der Kantone hatte sich zwar für die Überführung des E-Voting in den ordentlichen Betrieb ausgesprochen, wie Bundeskanzler Walter Thurnherr am Donnerstag vor den Bundeshausmedien erklärte. Bei den Parteien jedoch ist die vorgeschlagene Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte durchgefallen.
Mit Ausnahme der SVP sprachen sich zwar alle grossen Parteien grundsätzlich für E-Voting aus. Keine einzige unterstützte aber die Vorlage des Bundesrats. «Wir haben gegenwärtig keine Mehrheit für eine Überführung in den ordentlichen Betrieb», stellte Thurnherr fest.
Vor diesem Hintergrund lässt der Bundesrat die geplante Gesetzesänderung fallen. Diese sollte das E-Voting neben der Stimmabgabe an der Urne und per Brief als dritten ordentlichen Stimmkanal zulassen. Die Vorlage hätte das Zulassungsverfahren für die Kantone vereinfacht und die wichtigsten Anforderungen geregelt. Der Entscheid über die Zulassung des E-Voting hätte weiterhin bei den Kantonen gelegen.

Enttäuschung bei den Kantonen

Diese waren dafür mehrheitlich offen. Nach 15 Jahren Versuchsbetrieb wäre es Zeit gewesen, das E-Voting in den ordentlichen Betrieb zu überführen, sagte die Freiburger Staatskanzlerin Danielle Gagnaux-Morel. Sie zeigte aber Verständnis für den Entscheid des Bundesrats. Das System sei noch nie so sicher gewesen wie heute, aber auch noch nie so umstritten.
Wenn die Politik oder die Stimmbevölkerung nichts anderes beschliesse, bleibe es damit beim Versuchsbetrieb, erklärte Thurnherr. Dieser läuft seit 2004. Insgesamt 15 Kantone hatten in den letzten Jahren einem Teil der Stimmbevölkerung - vor allem Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern - die elektronische Stimmabgabe ermöglicht.



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