Kommentar 13.04.2015, 14:32 Uhr

Wir brauchen mehr Thürs

Die Schweiz bekommt einen neuen eidgenössischen Datenschützer. Hoffentlich zeigt sich dieser genauso hartnäckig wie der abtretende.
Was sich schon länger abzeichnete wurde dieses Wochenende offiziell: Hanspeter Thür, der Eigenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte stellt sich nicht mehr fr eine weitere Amtszeit zur Verfgung. Er, der 65-jährige Aargauer Jurist und ehemaliger Präsident der Grünen, überlässt nach 14 Jahren ein umfangreiches Erbe für seinen Nachfolger. Aber für dieses kann er nur bedingt etwas dafür. Die Digitalisierung durchdringt inzwischen beinahe jede Faser unseres Lebens - und Daten, auch viele persönliche, werden gesammelt wie Regenwasser in Speicherseen. Ein Überblick zu den Themen auf der Seite www.edoeb.admin.ch zeigt, wie weitläufig diese inzwischen geworden sind. Die Mitarbeiter des «Beauftragten» laufen am Limit - bei der Personalumfrage des Bundes kam der Datenschtzer schlecht weg. Die Piratenpartei forderte denn auch postwendend auf die Rücktrittsmeldung eine Aufstockung der Mittel und eine Ausweitung seiner Kompetenzen.
Was politisch machbar ist, wird sich zeigen. Auf jeden Fall braucht es als Datenschützer eine Persönlichkeit die mahnt, die unbequem ist, die wachrüttelt. Und natürlich eine hartnäckige Verteidigerin der Persönlichkeitsrechte. Ansonsten können wir uns den Beauftragten und das Datenschutzgesetz dazu sparen. Thür nahm seine Rolle ernst, legte den Finger auf wunde Punkte und gab dort Empfehlungen ab, wo Behörden oder Private zu wenig achtsam mit schützenswerten Daten umgingen. Seine Klage gegen den beliebten Dienst Google Street View war risikoreich - doch er bekam in seinem Hauptanliegen Recht. Die Bundesrichter in Lausanne bekannten sich in einem wegweisendem Urteil für die Privatsphäre der Bürger und gegen das Interesse eines Grosskonzernes. Google wurde verpflichtet, Personen vor öffentlichen Gebäuden total zu verpixeln und muss garantieren, dass 99% aller Gesichter und Nummernschilder auf Millionen von Fotos verpixelt sein müssen. Ein bemerkenswertes Urteil in einem sonst eher wirtschaftsfreundlichen Land. Auch der Bundesrat hat inzwischen erkannt, dass die Schweiz bezüglich Datenschutzregeln gegenüber Europa ins Hintertreffen gelangt und eine Revision des Datenschutzgesetzes in Auftrag gegeben. Dessen Einhaltung zu überwachen und notfalls mit Empfehlungen einzugreifen, wird der Nachfolger oder die Nachfolgerin von Hanspeter Thür übernehmen. Bleibt zu hoffen, dass diese ebenso der Rechtstaatlichkeit und dem Persönlichkeitsschutz seiner Bürger verpflichtet sein wird, wie ihr Vorgänger. Denn Datenschutz ist kein Luxusgut ? alle Bürgerinnen und Bürger sollten in der Lage sein, ihre Daten zu schützen. Daher brauchen wir nicht weniger, sondern mehr Thürs.



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