27.02.2014, 17:27 Uhr

Schweizer werden häufiger überwacht

Die Schweizer Strafverfolgungsbehörden haben deutlich häufiger Telefone angezapft und Mails mitgelesen als im Vorjahr. Diese Zahlen kommen nur wenige Tage, bevor das entsprechende Gesetz im Ständerat behandelt wird. Die IT-Verbände nutzen dies, um nochmals gegen die Revision mobil zu machen.
In wenigen Tagen wird über das neue Überwachungsgesetz beraten. Zuvor wurde bekanntgegeben, wie oft dieses überhaupt benutzt wird
3945 Mal wollten die Schweizer Strafverfolgungsbehörden im letzten Jahr Telefonate mithören und Emials mitlesen (sogenannte Echtzeitüberwachung). Damit ist die sogenannte Echtzeitüberwachung um 22 Prozent gegenüber dem Vorjahr gewachsen, berichtet der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr, der solche Aufträge für die Strafverfolgungsbehörden ausführt. Die Zahl der rückwirkenden Überwachungsmassnahmen (Verbindungsnachweise) ist mit 6915 stabil geblieben. Insgesamt wurden 7 Prozent mehr mehr Überwachungsmassnahmen angeordnet. Aufgeschlüsselt nach Technologien zeigt sich folgendes Bild:
  • Mobiltelefonie 9950 (+3 Prozent)
  • Festnetztelefonie 446 (+3 Prozent)
  • Antennensuchläufe 125 (+71 Prozent)
  • Postüberwachung 65 (+117 Prozent)
  • Internetüberwachung 56 (+22 Prozent)
Ebenfalls haben die Strafverfolgungsbehörden mehr technisch-administrative Auskünfte, beispielsweise Teilnehmeridentifikationen eingeholt: Sie sind um 8 Prozent auf 5155 gestiegen. Einfache Auskünfte wie Telefonbuch- oder IP-Adressen-Abfragen sind um 6 Prozent auf 191 010 gesunken. Die Überwachungsmassnahmen kosteten den Steuerzahler knapp 15 Millionen Franken, die Fernmeldedienstanbieter erhielten Entschädigungen von knapp 10 Millionen Franken (+2 Prozent gegenüber dem Vorjahr). Etwa ein Drittel dieser Überwachungsmassnahmen wurden von den Strafverfolgungsbehörden angeordnet, um schwere Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz aufzuklären. Ein weiteres Drittel betrifft schwere Vermögensdelikte. Der Rest teilt sich auf diverse Deliktarten auf, darunter schwere Gewalt- und Sexualdelikte. Lesen Sie auf der nächsten Seite: in wenigen Tagen geht's zur Sache

Am 10. März kommt's zur Abstimmung

Die neusten Zahlen des ÜPF kommen nur wenige Tage bevor sich der Ständerat am 10 März über die geplante Revision des Bundesgesetztes zur berwachung von Post- und Fernmeldeverkehrs (BPF) beraten wird. Folgen die Parlamentarier den Vorschlgen ihrer Kommission, wird die IT-Branche als Verlierer dastehen. Unter anderen sollen Fernmeldedienstanbieter Daten neu 12 anstatt 6 Monate aufbewahren müssen und dafür nicht entschädigt werden. Daneben will der Bundesrat, dass die Strafverfolgungsbehörden nebst den bisherigen Überwachungsmethoden auch Trojaner einsetzen drfen. Der Branchenverband Swico wehrt sich darum einmal mehr gegen die aktuelle Vorlage und schreibt in einem offenen Brief, welche Verbesserungen die Vorlage noch benötigt. Einige Punkte daraus:
  • Der Straftatenkatalog ist auf besonders schwerwiegende Straftaten zu beschränken. 
  • Vorratsdatenspeicherung wie bisher auf sechs Monate beschränken. 
  • Kein Einbezug von beliebigen Outsourcing-Providern, Cloud-Dienstleistern etc. in die Ausforschung.  
  • Keine Verpflichtung von Anbietern abgeleiteter Kommunikationsdienste (z.B. Anbieter von Cloud-Dienstleistungen), aktiv bei der Einschleusung von Staatstrojanern mitzuwirken.
  • Einschränkung des Kreises der Netzwerkbetreiber, welche Zutritt gewähren müssen.  
  • Verbot von Staatstrojanern, bei welchen technisch nicht garantiert ist, dass keine Daten auf dem Zielcomputer verändert werden können. 
  • Verbot, Antivirenprogramme lahmzulegen, um Staatstrojaner einzuschleusen.
Auch andere Gruppierung wie die Gruppe Digitale Gesellschaft oder die Piratenpartei haben sich schon mehrfach negativ über die Vorlage geäussert. Ob sie bei den Politikern Gehör gefunden haben, wird sich in wenigen Tagen zeigen.



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