20.01.2014, 11:57 Uhr

Telcos sollen im BÜPF nicht entschädigt werden

Die Ständeratskommission für Rechtsfragen hat ihre Empfehlungen zur BÜPF-Revision abgegeben. Diese können der IT-Branche nicht gefallen.
Eine Ständeratskommission hat aus Telco-Sicht negative Empfehlungen für die BÜPF-Revision abgegeben. Die Staatstrojaner hingegen wurden nicht erwähnt
Es gibt in der IT-Branche niemanden, der sich öffentlich für die BÜPF-Revision stark macht. Zu gross scheinen die negativen Folgen, welche die geplante Revision des Bundesgesetztes zur berwachung von Post- und Fernmeldeverkehr für Private und Unternehmen mit sich bringen würde. Die Befürchtungen scheinen in Bundesbern kein Gehör gefunden zu haben, wie die Empfehlungen der Kommission für Rechtsfragen zeigen. So will die Kommission zwar die geplante längere Aufbewahrungspflicht für Randdaten nicht unterstützen, allerdings nur beim Postverkehr. Die Fernmeldedienstanbieter sollen wie vorgesehen die Daten nicht mehr sechs, sondern zwölf Monate aufbewahren müssen. Und für die könnte es noch schlimmer kommen: während der Bundesrat in seiner Vorlage fordert, dass die Anbieter für die Überwachung eine angemessene Entschädigung erhalten sollen, lehnt die Rechtskommission diese Subventionen mit 6 zu 5 Stimmen ab. Die Mehrheit der Kommissionsmitglieder sei erstaunt über die Kostenunterschiede zwischen der Schweiz und ihren Nachbarländern, heisst es in der Stellungnahme. Auch teilt sie die Befürchtungen der Strafverfolgungsbehörden, dass die hohen Überwachungskosten die Strafuntersuchungen beeinträchtigen könnten. Ausserdem möchte sie die Anbieter von Fernmeldediensten dazu verpflichten, die Kundenangaben nicht nur während der Vertragsdauer aufzubewahren, sondern auch noch während zwölf Monaten nach deren Beendigung. Auf den Einsatz der Staatstrojaner oder die Ausweitung des Geltungsbereichs auf sämtliche private und geschäftliche Anbieter von Online-Diensten geht die Kommission nicht explizit ein. 

IT-Branche wehrt sich

Dass diese Empfehlungen in der ICT-Branche nicht einfach hingenommen werden, war zu erwarten. Als erstes hat sich die Digitale Gesellschaft, ein offener Zusammenschluss netzpolitisch interessierter Gruppen und Einzelpersonen, geäussert. Die Gruppe fordert vom Ständerat, entgegen der Kommissionsempfehlung auf jegliche Ausweitung der heiklen Überwachungsmassnahmen zu verzichten. Der Grundsatz der Verhältnismässigkeit ergebe sich zwingend aus der Bundesverfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), ist in einer Stellungnahme zu lesen.  Ausserdem sei die Mitwirkungspflicht bei der Überwachung weiterhin auf die Zugangsanbieter unter den Telekommunikationsanbietern zu beschränken. Die Telekommunikationsanbieter müssen für Überwachungsmassnahmen vollständig entschädigt werden.



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