Anzeige
Anzeige
Anzeige
Lesedauer 4 Min.

Bund äussert sich zur E-Voting Panne in Basel-Stadt

Die Bundeskanzlei begrüsst den Entscheid des Kantons Basel-Stadt, extern untersuchen zu lassen, warum seine elektronische Urne bei der Abstimmung vom Sonntag, den 8. März 2026, nicht entschlüsselt werden konnte.
© Grok

Derzeit liegen keine konkreten Hinweise vor, die weitere Versuche mit E-Voting in Frage stellen würden. Wir hatten über diese Panne berichtet: E-Voting-Panne im Kanton Basel-Stadt 

Anlässlich der eidgenössischen Volksabstimmung vom 8. März 2026 haben 2048 Stimmberechtigte des Kantons Basel-Stadt ihre Stimme im Rahmen des E-Voting-Versuchsbetriebs elektronisch abgegeben. Diese Stimmen konnten nicht gezählt werden, weil die elektronische Urne nicht entschlüsselt werden konnte. Angesichts der deutlichen provisorischen Ergebnisse kann ausgeschlossen werden, dass diese Stimmen zu anderen Volksentscheiden hätten führen können. Jedoch wurden durch die Nichtzählung die politischen Rechte der betroffenen Stimmberechtigten verletzt. Die Bundeskanzlei nimmt den entsprechenden Vorfall sehr ernst. Deshalb müssen alle notwendigen Schritte unternommen werden, damit sich ein solcher Vorfall nicht wiederholen kann.

Der Regierungsrat von Basel-Stadt hat entschieden, eine externe Analyse zu den Umständen und Ursachen des Vorfalls in Auftrag zu geben. Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt hat wegen eines Anfangsverdachts auf ein allfälliges Offizialdelikt ein Strafverfahren eingeleitet. Die Bundeskanzlei begrüsst diese Schritte. Basel-Stadt setzt die Versuche mit E-Voting vorerst bis am 31. Dezember 2026 aus, um den Vorfall aufarbeiten und Massnahmen ergreifen zu können, damit dies nicht mehr passieren kann.

Es liegt in der Kompetenz der Kantone zu entscheiden, ob sie sich am E-Voting-Versuchsbetrieb beteiligen und Teilen ihres Elektorats anbieten, elektronisch abzustimmen. Zurzeit führen nebst Basel-Stadt die Kantone St. Gallen, Thurgau und Graubünden E-Voting-Versuche durch.

Die Bundeskanzlei hat sich von Basel-Stadt über die Umstände des Vorfalls informieren lassen. Demnach ist das Problem auf Unregelmässigkeiten bei der Handhabung Pin-geschützter USB-Sticks zurückzuführen. Diese werden in Basel-Stadt zur Speicherung eines Schlüssels eingesetzt, mit dem sich die elektronische Urne entschlüsseln lässt.

Der Vorfall ist somit auf eine externe Komponente zurückzuführen. Menschliches Fehlverhalten kann nicht ausgeschlossen werden. Jedoch deutet nichts auf einen Fehler beim E-Voting-System hin, das von der Schweizerischen Post betrieben wird. Das System lief in allen Versuchsbetriebs-Kantonen, die bei der Abstimmung vom 8. März 2026 E-Voting-Versuche durchführten, einwandfrei. In St.Gallen, Thurgau und Graubünden konnte die elektronische Urne wie üblich entschlüsselt werden.

Die genannten Kantone haben am 25. Juni 2025 die Grundbewilligungen des Bundesrates für Versuche mit E-Voting erhalten, die bis zur Abstimmung vom 6. Juni 2027 reichen. Die Bundeskanzlei sieht derzeit angesichts der aktuellen Faktenlage keinen Grund, diese Grundbewilligungen in Frage zu stellen. Um E-Voting-Versuche durchführen zu können, müssen die Kantone im Weiteren für jede eidgenössische Volksabstimmung ein Gesuch um Zulassung einreichen. Über allfällige Gesuche für die eidgenössische Volksabstimmung vom 14. Juni 2026 entscheidet die Bundeskanzlei Mitte April.

E-Voting befindet sich derzeit im Versuchsbetrieb; es geht darum, Erfahrungen zu sammeln und das System und seine Handhabung laufend zu verbessern. Aus dem Vorfall in Basel-Stadt müssen die richtigen Lehren gezogen werden. Als Sofortmassnahme sieht die Bundeskanzlei vor, dass alle E-Voting-Kantone die Prozesse zum Schutz der Schlüssel für die Entschlüsselung der elektronischen Urnen überprüfen. Welche weiteren Massnahmen nach dem Vorfall in Basel-Stadt zu ergreifen sind, erörtert die Bundeskanzlei im Rahmen des etablierten Risiko- und Krisenmanagements. Dieses erfolgt im ständigen Austausch mit den auf operationeller Ebene für E-Voting Verantwortlichen der Kantone und der Schweizerischen Post.

Egov E-Voting
Anzeige

Neueste Beiträge

KI in der Live-Branche: BDKV legt Guidebook vor
Künstliche Intelligenz (KI) verändert die Live Entertainment-Branche: von kreativen Prozessen über Marketing und Ticketing bis hin zu Produktion, Sicherheit und Datenanalyse. Mit einem neuen Guidebook legt der BDKV Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft nun eine praxisnahe und rechtlich fundierte Orientierungshilfe zum Thema KI vor.
2 Minuten
16. Apr 2026
Giacun Coray wird Market Unit Lead Cross Market bei isolutions
Giacun Coray startet per 1. Mai 2026 als Market Unit Lead Cross Market und Teil des Management Boards.
2 Minuten
17. Apr 2026
Heimisches Biomethan kann die Schweiz unabhängiger machen
Durch die intelligente Nutzung von Biomasse könnte die Schweiz einen substanziellen Anteil des eigenen Gasbedarfs selbst decken. Das geht aus einer Studie unter Leitung des Paul Scherrer Instituts PSI hervor. 
5 Minuten
17. Apr 2026

Das könnte Sie auch interessieren

Digitale Kriminalität bleibt auf ähnlichem Niveau wie 2024
Insgesamt sind 554'963 Straftaten gemäss Strafgesetzbuch (StGB) im Jahr 2025 verzeichnet worden. 57'761 Straftaten wurden mit einem digitalen Tatvorgehen erfasst.
3 Minuten
25. Mär 2026
Phishing im Zusammenhang mit Verkäufen auf Ricardo.ch
Cyberkriminelle nutzen gezielt Verkaufsinserate auf Ricardo.ch, um Inserierende mit einer Kombination aus echten und gefälschten Nachrichten zu täuschen. Dabei versuchen sie, an die TWINT-Nummer und den TWINT-PIN der Betroffenen zu gelangen, um missbräuchliche Zahlungen vorzunehmen.
3 Minuten
30. Mär 2026
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige