Anzeige
Anzeige
Anzeige
Lesedauer 3 Min.

Urteil gegen Nortonlifelock wegen Antiviren-Abo

Das Landgericht Berlin hat einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen den IT-Security-Anbieter Nortonlifelock Ireland Limited wegen der Vermarktung seines Produkts «NortonTM 360 Deluxe» stattgegeben.
© Shutterstock/rawf8

Die Richter sehen den Vorwurf der einseitigen Verlängerung eines gekündigten Virenschutz-Abos als irreführend.

«Besonders dreistes Vorgehen»

«Das Vorgehen von Nortonlifelock war besonders dreist: Das Anschreiben mit der angeblichen Vertragsverlängerung erweckte den Eindruck, als könnte der Anbieter den gekündigten Vertrag einfach nochmal verlängern», so Rosemarie Rodden, Referentin im Team Rechtsdurchsetzung beim Verbraucherzentrale Bundesverband.

Der konkrete Fall: Nach Kündigung ihres Virenschutz-Abonnements bekam eine Kundin eine E-Mail ihres alten Anbieters: Ihr Abo sei kostenlos um 30 Tage verlängert worden. Mit der Verlängerung kaufe sie ein wiederkehrendes Abonnement, das nach der erstmaligen Laufzeit automatisch für 104,99 Euro im Jahr verlängert werde.

«Wiederkehrendes Abonnement»

In dem Schreiben hiess es: «Ihr Abonnement ist seit über zwei Wochen abgelaufen. Daher haben wir Ihr Abonnement einmalig kostenlos um 30 Tage verlängert.» Weiter unten informierte ein Sternchenhinweis über «Wichtige Abonnement-, Preis- und Angebotsdetails» - einmal mehr Grund für die Verbraucher, dieses Kleingedruckte besonders genau zu lesen.

Denn darin hiess es: «Mit der Verlängerung Ihres Abonnements kaufen Sie ein wiederkehrendes Abonnement, das nach der erstmaligen Laufzeit automatisch verlängert wird. Für die Verlängerung wird jährlich folgender Preis abgerechnet: 104,99 Euro.» Aus Sicht des Berliner Landgerichts ist die Mitteilung über die vermeintliche Abo-Verlängerung mehrfach irreführend.

Den Richtern nach wird wahrheitswidrig der Eindruck erweckt, dass eine solche Verlängerung des Vertrags einseitig durch den Anbieter erfolgt. Der Hinweis auf die Abo-Details könne weiter so verstanden werden, dass die zunächst kostenfreie Vertragsverlängerung zum Kauf eines wiederkehrenden Abonnements geführt habe.

Auch diese Angabe sei zur Täuschung geeignet. Zudem werde suggeriert, dass das Abo erneut gekündigt werden müsse, um eine kostenpflichtige Verlängerung zu verhindern. Als unzulässig wertete das Gericht auch die fehlende Möglichkeit, Widerspruch gegen den Versand solcher E-Mails einzulegen. Das aktuelle Urteil (PDF) erging als Versäumnisurteil. (pressetext.com)
 

Recht Gerichtsfall
Anzeige

Neueste Beiträge

JBL mit neuen Partyboxen, Mini-Micro und Live-Headphones - 2026er-Soundkollektion in Amsterdam vorgestellt
JBL hat in Amsterdam seine 2026er-Produkte vorgestellt. PCtipp hat alle Infos und Preise. Plus: unsere Meinung.
4 Minuten
16. Mai 2026
Fitbit Air im Unboxing-Video
Wir haben den Fitnesstracker Fitbit Air bekommen und dazu ein Video vom Unboxing gedreht.
2 Minuten
18. Mai 2026
Open Systems und ticura bündeln Kräfte
Open Systems und ticura, eine Plattform zur Optimierung von Threat Intelligence, arbeiten künftig eng zusammen.
3 Minuten
18. Mai 2026

Das könnte Sie auch interessieren

Darum lohnt sich eine Weiterbildung - Karriere-Tipps
Ihre berufliche Karriere stockt? Sie fühlen sich unterfordert und auch finanziell soll es aufwärtsgehen? Dann verlieren Sie keine Zeit. Computerworld nennt fünf Gründe für eine Weiterbildung und zeigt, wie Sie erfolgreich durchstarten.
5 Minuten
25. Okt 2024
«Swiss IT-Studie» - KI im Business - Computerworld Ausgabe 1/2026
Am Thema KI kommt niemand mehr vorbei. Das sehen auch die befragten Schweizer Unternehmen. Wo und wie man diese einsetzen könnte und welchen Nutzen damit verbunden ist, da scheiden sich die Geister. Die Schweiz im KI-Dilemma?
2 Minuten
Tuning und Ergonomie für jedes Display - Apple-Ecke
Bei der Ergonomie am Arbeitsplatz denkt man zuerst an die korrekte Tischhöhe oder an die ­Anpassungen des Bürostuhls. Doch genauso wichtig sind die Einstellungen am Mac: Sie sorgen für den Unterschied zwischen einem Arbeitsplatz und einer Wohlfühlzone.
3 Minuten
30. Apr 2026
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige