Wettbewerbsrecht 25.06.2010, 09:21 Uhr

Neon vs. IBM

Der texanische Software-Hersteller Neon will IBM bei der Europäischen Kommission verklagen.
Neon Enterprise Software LLC (LLC = Limited Liability Company ) begründet diesen Schritt mit dem fortgesetzten wettbewerbswidrigen Verhalten, das IBM gegenüber den Texanern an den Tag legt.
Neon weist ferner darauf hin, dass mit T3 Technologies und der französischen Software-Firma Turbo Hercules SAS zwei weitere Unternehmen Klagen gegen IBM bei der Europäischen Kommission eingereicht haben. Turbo Hercules hatte die Kommission bereits im März 2010 angerufen. Die Firma argumentiert, IBM habe Kunden massiv daran gehindert, die französische Open-Source-Technik zu benutzen.
Die Europäische Kommission hatte bereits Untersuchungen in die Wege geleitet, nachdem T3 Technologies und Platform Solutions Klagen gegen Big Blue eingereicht hatten. Im Falle von Platform Solutions hat sich das Thema insofern erledigt, als IBM das Unternehmen einfach gekauft hat.
Neon hatte in einem Beitrag auf YouTube seine Sicht der rechtlichen Implikationen dargestellt und dort zu belegen versucht, dass Kunden, die zPrime benutzen, gegen keine Lizenzvereinbarungen verstossen, die sie mit der IBM geschlossen haben.
Neon hatte bereits Ende 2009 vor dem Federal Court in Austin, Hauptstadt des texanischen US-Bundesstaats, ein Verfahren gegen den Computerriesen eingeleitet. Hierin wirft Neon IBM vor, auf ungesetzliche Weise gegen Kunden von Neon zu agieren, die deren Mainframe-Software «zPrime» benutzen. Mit diesem Verhalten verstosse Big Blue auch gegen Kartellrecht der Vereinigten Staaten. Das US-Justizministerium untersuche in diesem Zusammenhang gerade, ob IBM gegen geltendes Recht handle.
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Streitpunkt sind Lizenzvereinbarungen
Neon ist zwar eine vergleichsweise winzige Firma, aber sein Mainframe-Software-Tool zPrime stört IBM gewaltig. Immerhin erlaubt die Anwendung, Applikationslast von den Hauptprozessoren der System-z-Grossrechner auf die für spezialisierte Aufgabenstellungen entwickelten so genannten Specialty-Engine-Prozessoren der IBM-Mainframes herunter zu laden und dort zu verarbeiten.
Das Mainframe-Tool zPrime verlagert bis zu 50 Prozent oder mehr der IMS-, DB2-, CICS-, TSO/ISPF- und Batch-Workloads von System-z-Znetralprozessoren auf zIIP- und zAAP-Prozessoren (zIIP = Integrated Information Processor, zAAP = z Application Assist Processor). IBM argumentiert, die zIIP- und zAAP-Prozessoren seien aber ausschliesslich für neue Aufgabenstellungen wie etwa Java- oder Linux-Workloads konzipiert worden und nicht dafür, Legacy-Anwendungen auf diesen zu verarbeiten.
Für Mainframe-Anwender ist die zPrime-Option insofern sehr interessant, weil Big Blue für die Nutzung von Applikationen auf den Specialty Engines wesentlich weniger Lizenzgebühren berechnet als für Anwendungen auf den Zentral-CPUs.
Genau diese Lizenzvereinbarungen zwischen IBM und seinen Kunden stehen denn auch im Zentrum dieser Auseinandersetzung. IBM vertritt die Meinung, dass Mainframe-Anwender, die das zPrime-Tool nutzen, die mit IBM geschlossenen Lizenzvereinbarungen verletzen. Neon sieht dies verständlicherweise ganz anders und argumentiert, der Computer-Riese übe Druck auf Anwender der Neon-Software aus und wolle diese daran hindern, zPrime zu nutzen.



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